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Regressverfahren

Zu den üblichen einfachen Schadensfällen in den Schulen, wie z.B. beschädigte Scheiben oder Türen durch Schüler/innen, kommt es immer häufiger zu Regressverfahren, die durch Vandalismus - eingeschlagene Türen und Fenster bis hin zu Brandstiftung sowie Graffiti und Schmierereien - verursacht werden. Die Bearbeitung dieser schwerwiegenderen Fälle erfordert zeitweise eine Zusammenarbeit mit Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Die Verursacher/innen werden ermittelt und zur Schadenswiedergutmachung herangezogen.

 

 

       Kontakt

      Monika Janowski

      Stadt Alsdorf
      A 30 Rechtsamt

      Hubertusstraße 17
      D-52477 Alsdorf

      Telefon: 0 24 04 / 50 - 231
      Fax: 0 24 04 / 57 999 - 231
      E-Mail: monika.janowski@alsdorf.de

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