Versicherungen
Ehrenamt
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht solcher Personen, die, ohne in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Mitglied zu stehen, im Auftrage und nach Weisung des Mitgliedes ehrenamtlich tätig werden (z.B. Aufsichtspersonen, Hilfskräfte).