Versicherungen
Betreutes Wohnen
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Jugendlichen und jungen Volljährigen, die im Rahmen der Maßnahme „Betreutes Wohnen“ untergebracht sind. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche Jugendlicher und junger Erwachsener gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen.