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Versicherungen

Bereitschaftspflege 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Pflegestelleninhaber/innen aus ihrer Aufsichtspflicht und der in den Bereitschaftsstellen untergebrachten Personen. Gegenseitige Ansprüche der Pflegestelleninhaber/innen und der untergebrachten Personen sind mitversichert. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche der in Bereitschaftspflegestellen untergebrachten Personen gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die in Bereitschaftspflegestellen untergebrachten Personen.

 

       Kontakt

      Monika Janowski

      Stadt Alsdorf
      A 30 Rechtsamt

      Hubertusstraße 17
      D-52477 Alsdorf

      Telefon: 0 24 04 / 50 - 231
      Fax: 0 24 04 / 57 999 - 231
      E-Mail: monika.janowski@alsdorf.de

      © Stadt Alsdorf