Versicherungen
Bereitschaftspflege
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Pflegestelleninhaber/innen aus ihrer Aufsichtspflicht und der in den Bereitschaftsstellen untergebrachten Personen. Gegenseitige Ansprüche der Pflegestelleninhaber/innen und der untergebrachten Personen sind mitversichert. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche der in Bereitschaftspflegestellen untergebrachten Personen gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die in Bereitschaftspflegestellen untergebrachten Personen.