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Gesetzliche Unfallversicherung

Schülerinnen und Schüler sind bei allen schulischen Veranstaltungen versichert.

Versicherungsschutz besteht

  • während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen im Unterricht und bei Ausflügen und Klassenfahrten, Schulpraktika oder Schulinformationstagen (z.B. Girls´Day bzw. Boys´Day),
  • während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführten Betreuungsmaßnahmen. Diese müssen aber von der Schule oder zumindest im Zusammenwirken mit ihr veranstaltet werden,
  • auf dem unmittelbaren Weg von und zur Schule.

Alle Kinder in Nordrhein-Westfalen sind während des Besuchs in erlaubnisbedürftigen Tageseinrichtungen über die Unfallkasse NRW versichert. Unter Versicherungsschutz stehen auch die unmittelbaren Wege zum Ort der Betreuung und zurück.

Die Unfallanzeigen werden in der jeweiligen Schule oder Kindertagesstätte aufgenommen und der Unfallkasse NRW zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

 Kontakt

Monika Janowski

Stadt Alsdorf
A 30 Rechtsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 231
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 231
E-Mail: monika.janowski@alsdorf.de

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