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Ortsrecht der Stadt Alsdorf

Die Stadt Alsdorf verfügt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung über ein umfassendes Ortsrecht, das unmittelbar für Alsdorfer Bürger/innen geltendes Recht beinhaltet. Das Ortsrecht regelt die Dinge, die für uns „vor Ort“ wichtig und maßgeblich sind.

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Die Gemeindeordnung NW (GO NRW) wird als sog. „Kommunalverfassung“ bezeichnet und bildet die Gesetzesgrundlage für das Handeln auf der Gemeindeebene. Aus der GO NRW und anderen Gesetzen leitet die Stadt Alsdorf das Recht ab, ortsspezifische Vorschriften (Satzungen) zu erlassen. So regelt jede Stadt für sich die örtlichen Besonderheiten im Rahmen des Ortsrechts. Die vom Stadtrat beschlossene Hauptsatzung gilt dabei als die Stadtverfassung. Hierin sind weitere Grundzüge des kommunalen ortsspezifischen Rechts zusammengefasst. Für einzelne Teilbereiche werden darüber hinaus spezielle Satzungen erlassen, welche u. a. auch die Gebührenfestlegung beinhalten.

       Kontakt

      Monika Janowski

      Stadt Alsdorf
      A 30 Rechtsamt

      Hubertusstraße 17
      D-52477 Alsdorf

      Telefon: 0 24 04 / 50 - 231
      Fax: 0 24 04 / 57 999 - 231
      E-Mail: monika.janowski@alsdorf.de

      © Stadt Alsdorf