Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Alsdorf beschlossen
Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen zur Durchführung der Lärmaktionsplanung Stufe 4 verpflichtet. Nach Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs zum Vertragsverletzungsverfahren gegen den EU-Mitgliedstaat Portugal vom 31. März 2022 müssen Lärmaktionspläne für alle Bereiche in der EU aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung erfasst sind, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und unabhängig davon, ob es in den Bereichen Lärmbetroffenheiten (z.B. betroffene Bevölkerung) gibt.
Die Stadt Alsdorf musste daher – wie alle Städte und Gemeinden in Deutschland mit Lärmkarten auf ihrem Gebiet einen Lärmaktionsplan erstellen. Dieser wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung im Rat der Stadt in seiner Sitzung am 09.07.2024 beschlossen.
Im Vorfeld fanden zwei Phasen einer Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die sich aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit ergebenden Anregungen und Hinweise wurden bewertet und fanden nach Abwägung Eingang in die beigefügte Schlussfassung des Lärmaktionsplanes.
Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossene Schlussfassung des Lärmaktionsplans enthält für die betroffenen Bereiche Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung der Lärmentstehung (Lärmemissionen) sowie zur Reduzierung der Lärmeinwirkungen (Lärmimmissionen).