Antrag auf Genehmigung der vollständigen Beseitigung von Anlagen
Die Bauherrschaft kann in den folgend aufgeführten Bauvorhaben eine Genehmigung der vollständigen Beseitigung von Anlagen beantragen:
- Anlagen nach § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3
- sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 Metern
Mit der Beseitigung darf erst nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden. Der Baubeginn sowie die Fertigstellung sind der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Die teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage ist immer eine Änderung einer baulichen Anlage und erfordert einen Bauantrag im einfachen Baugenehmigungsverfahren gem. § 64 BauO NRW 2018.
Gebühren
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Ziff. 2.4.4) ist die Genehmigung gebührenpflichtig (beginnend bei 50 €).
Bauvorlagen, die zum Einreichen einer Anzeige zur Beseitigung benötigt werden:
- mind. 3-fach Bauantragsvordrucke (Beseitigungsantrag, auf amtlichem Vordruck)
- mind. 3-fach Lageplan oder beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
- 1-fach Statistischer Erhebungsbogen für Bauabgänge
Formular
Digitales Baugenehmigungsverfahren / digitale Antragstellung