Logo Alsdorf (Welle)
Illustration
Bagger vor Fördergerüst Illustration Umbau

Anzeige der Beseitigung von baulichen Anlagen

Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

Eine Anzeige ist nicht erforderlich für die Beseitigung von:

  • verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018
  • freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
  • sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 Metern 

Die Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften gestellt werden.
Hierbei sind unter anderem Vorschriften zum Denkmalschutz, Artenschutz, Altlasten, Asbestbelastung ect. zu beachten.

Bei nicht freistehenden Gebäuden ist der Anzeige eine Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerksplaners über die Standsicherheit des Gebäudes, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, beizufügen.

Mit der Beseitigung darf erst nach Ablauf eines Monats, nachdem die Bauaufsichtsbehörde den Eingang der mängelfreien Anzeige bestätigt hat, begonnen werden.

Die teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage ist immer eine Änderung einer baulichen Anlage und erfordert einen Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gem. § 64 bzw. im Baugenehmigungsverfahren gem. § 65 BauO NRW 2018.

Gebühren

Für die Anzeige der Beseitigung von baulichen Anlagen fallen keine Gebühren an.

Bauvorlagen, die zum Einreichen einer Anzeige zur Beseitigung benötigt werden:

  • mind. 1-fach Bauantragsvordrucke (Beseitigungsantrag, auf amtlichem Vordruck)
  • mind. 1-fach Lageplan oder beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
  • 1-fach Statistischer Erhebungsbogen für Bauabgänge

Formular

Beseitigung von Anlagen

Digitales Baugenehmigungsverfahren / digitale Antragstellung 

Kontakt

Hubert Tylla
Amtsleiter

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 207
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 207
E-Mail: hubert.tylla@alsdorf.de

Kontakt

Jens Claßen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 341
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 341
E-Mail: jens.classen@alsdorf.de

Kontakt

Bernd vom Dorp

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50-383
Fax: 0 24 04 / 57 999-383

E-Mail: bernd.vomdorp@alsdorf.de

Kontakt

Jörg Hansen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 442
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 442
E-Mail: joerg.hansen@alsdorf.de

Kontakt

Kerstin Momma

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 355
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 355

E-Mail: kerstin.momma@alsdorf.de

Kontakt

Sophie Kerzmann

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt
Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf
Telefon: 0 24 04 / 50 - 382
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 382
© Stadt Alsdorf