A 63 Bauordnungsamt
Aktuelles aus dem A 63 – Bauordnungsamt
Das Rathaus ist für Besucherinnen und Besucher zurzeit wieder uneingeschränkt geöffnet. Trotz der Möglichkeit zur Bauberatung im Rathaus persönlich zu erscheinen, bitte unsere Sprechzeiten s.u. beachten, hat die Zeit der Schließung des Rathauses Aufgrund des Corona Virus gezeigt, dass die Bauberatung oft vollumfänglich auch telefonisch stattfinden kann. Aus diesem Grunde würden wir Sie bitten vor Aufsuchen des Rathauses mit uns telefonisch in Kontakt zu treten.
Einen Termin außerhalb der Sprechzeiten können Sie für Bauakteneinsichten oder zu schwierigen und komplexen Sachverhalten telefonisch unter 02404-50 283 vereinbaren.
Das Bauordnungsamt bietet folgende Sprechzeiten an:
Montags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwochs 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Wir empfehlen Anfragen an folgende Emailadresse zu richten: bauordnungsamt@alsdorf.de
Die Mitarbeiter sind außerhalb der Sprechzeiten telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bitte nutzen Sie hierzu auch die Möglichkeit eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen. Der jeweilige Mitarbeiter wird sich zeitnah bei Ihnen zurückmelden.
Alle Anliegen werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet. Fragen zu geplanten Bauvorhaben können Sie gern per Email an die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes schicken oder telefonisch Ihr geplantes Bauvorhaben vorstellen. Erforderlich ist dabei ein Lageplan/eine Skizze, in dem Sie ihr Bauvorhaben mit Bemaßung einzeichnen, ggf. abfotografieren oder einscannen und uns schicken. Wir werden gemeinsam mit dem Amt für Planung und Umwelt – A 61- Ihr Bauvorhaben bzgl. öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften erörtern und Sie schriftlich oder telefonisch darüber informieren.
Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden. Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 und 65 BauO NRW) getroffen werden.
Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.
Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.
Grundsätzlich können Sie diese Serviceleistungen wie bisher unter folgenden Emailadressen beantragen:
Baulastenauskünfte: baulastenauskunft@alsdorf.de
Bauakteneinsichten: bauakteneinsicht@alsdorf.de
Bitte informieren Sie sich auch zu weiteren Themen in unserem Internetauftritt.