Spielhallen
Zum Betrieb einer Spielhalle in Alsdorf ist eine Spielhallenerlaubnis nach §33i Gewerbeordnung nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte vorab telefonisch.