Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Alsdorf
In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn:
- Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- Sie ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Gebühren:
Die Auskunft ist gebührenpflichtig, sofern sie in Schriftform benötigt wird.
- Ist das Flurstück belastet, wird eine Gebühr pro Baulast in Höhe zwischen 50,00 € und 150,00 € erhoben.
- Ist das Flurstück nicht belastet, wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Sollte eine mündliche Baulastauskunft ausreichen, werden keine Gebühren erhoben.
Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit folgende Emailadresse zur Beantragung der Baulastenauskunft:
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage kann unter Umständen bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Wir sind jedoch bemüht, Ihre Anfrage zeitnaher zu bearbeiten.
Wir bitten, von Rückfragen abzusehen, da die Sachbearbeiter zunächst im Baulastenverzeichnis recherchieren müssen ob Baulasten vorhanden sind.















