Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Eintragung von Eigentumsrechten an Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten (z.B. Läden, Büros) ins Grundbuch. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung können Sie formlos beantragen. Fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei:
- aktuelle Katasterangaben,
- Grundrisse,
- Ansichten,
- Schnitte.
Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen (auch Abstellräume im Keller). Gemeinschaftlich genutzte Räume (Treppenräume, Heizräume usw.) sind entweder gar nicht zu beziffern oder mit einem „G“ zu versehen.
Es wird empfohlen, mindestens drei Ausfertigungen zu beantragen.
Das Bauordnungsamt der Stadt Alsdorf prüft, ob die Wohnungen (künftige Eigentumswohnungen, Küche und Bad muss immer vorhanden sein) oder die sonstigen Nutzungseinheiten auch tatsächlich gegenüber anderen Wohnungen oder Nutzungseinheiten vollständig abgeschlossen sind.
Folgende Gebühren werden gemäß Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben:
- Untergeordnete Nebengebäude 50 Euro,
- Wohnungen 100 Euro,
- Teileigentum nicht zu Wohnzwecken 150 Euro,
- zusätzlich je Mehrausfertigung 30 Euro.