Logo Alsdorf (Welle)
Illustration
Luftbild Alsdorf Wohnen am Annapark Wohnen und Gewerbe Innenstadt

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Eintragung von Eigentumsrechten an Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten (z.B. Läden, Büros) ins Grundbuch. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung können Sie formlos beantragen. Fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei:

  • aktuelle Katasterangaben,
  • Grundrisse,
  • Ansichten,
  • Schnitte.

Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen (auch Abstellräume im Keller). Gemeinschaftlich genutzte Räume (Treppenräume, Heizräume usw.) sind entweder gar nicht zu beziffern oder mit einem „G“ zu versehen.

Es wird empfohlen, mindestens drei Ausfertigungen zu beantragen.

Das Bauordnungsamt der Stadt Alsdorf prüft, ob die Wohnungen (künftige Eigentumswohnungen, Küche und Bad muss immer vorhanden sein) oder die sonstigen Nutzungseinheiten auch tatsächlich gegenüber anderen Wohnungen oder Nutzungseinheiten vollständig abgeschlossen sind.

Folgende Gebühren werden gemäß Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben:

  • Untergeordnete Nebengebäude                 50 Euro,
  • Wohnungen                                           100 Euro,
  • Teileigentum nicht zu Wohnzwecken        150 Euro,
  • zusätzlich je Mehrausfertigung                  30 Euro.

 

Kontakt

Jörg Hansen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 442
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 442
E-Mail: joerg.hansen@alsdorf.de

Kontakt

Hubert Tylla
Amtsleiter

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 207
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 207
E-Mail: hubert.tylla@alsdorf.de

Kontakt

Bernd vom Dorp

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50-383
Fax: 0 24 04 / 57 999-383

E-Mail: bernd.vomdorp@alsdorf.de

Kontakt

Jens Claßen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 341
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 341
E-Mail: jens.classen@alsdorf.de

Kontakt

Sophie Kerzmann

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt
Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf
Telefon: 0 24 04 / 50 - 382
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 382
© Stadt Alsdorf