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Abfallentsorgung in der Stadt Alsdorf

Mit dem Ziel, die kommunale Abfallentsorgung in Zukunft nachhaltig frei, wirtschaftlich, kostengünstig und bürgernah aktiv zu betreiben, hat sich die Stadt Alsdorf im Jahr 2007 dem Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung angeschlossen.

Der Zweckverband, dem neben der Stadt Alsdorf die Städte/Gemeinden Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Inden, Langerwehe, Linnich, Monschau, Nideggen, Niederzier, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Vettweiß und Würselen angehören, ist allein in kommunaler Hand und somit unabhängig von den Einflüssen privater Dritter.

Für die Aufgabenwahrnehmung der auf den Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben (operatives Geschäft), ist am 26.11.2005 ein Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet worden, die RegioEntsorgung AöR. Sie ist somit öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE). Sie ist im Stadtgebiet Alsdorf für Sammlung und Transport zuständig und hat entsprechende Satzungshoheit.

Aufgaben der RegioEntsorgung AöR:

  • Einsammeln und Befördern von Restmüll,
  • Einsammeln und Befördern von Bioabfällen,
  • Einsammeln und Befördern von Grünschnittabfällen,
  • Einsammeln und Befördern von sperrigen Abfällen (Sperrmüll),
  • Einsammeln und Befördern von Elektro- und Elektronikaltgeräten,
  • Einsammeln und Befördern von Altpapier.

Für diesen Aufgabenbereich gilt im Stadtgebiet Alsdorf die

„Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen (Abfallsatzung) im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 12.12.2006 in der jeweils gültigen Fassung“.
http://www.regioentsorgung.de/index.php?object=10729

Allgemeine Informationen zum Thema Abfall und Abfuhr durch die RegioEntsorgung AöR in der Stadt Alsdorf entnehmen Sie bitte folgendem Link:
http://www.regioentsorgung.de/index.php?object=591

Aufgaben der Stadt Alsdorf:

Die Stadt Alsdorf nimmt folgende Aufgaben weiterhin selbst wahr:

  • Einsammeln und Befördern der im Stadtgebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken („wilder Müll“),
  • die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben,
  • die Unterhaltung der Containerstandplätze.

Für den Aufgabenbereich der Stadt Alsdorf gilt in Alsdorf die
„Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Alsdorf vom 15.12.2006 in der jeweils gültigen Fassung“.

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Alle drei Abfallsatzungen (RegioEntsorgung AöR und Stadt Alsdorf) haben im Stadtgebiet Alsdorf uneingeschränkte Gültigkeit und sind für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alsdorf verbindlich. 

 Kontakt

Holger Frings

Stadt Alsdorf A 66 
Eigenbetrieb Technische Dienste

Carl-Zeiss-Straße 20
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 55 450 - 16
Fax: 0 24 04 / 57 9999 - 24
E-Mail: holger.frings@alsdorf.de

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