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Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für

  • die Feststellung der Vaterschaft und/oder
  • die Regelung der Unterhaltsansprüche

Die Einrichtung der Beistandschaft für minderjährige Kinder erfolgt durch schriftlichen Antrag an das Jugendamt.Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt durch das Standesamt informiert. Das Jugendamt bietet der Mutter dann Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.

Das Jugendamt nimmt Kontakt zu dem von der Mutter benannten Mann auf. Dieser kann die Vaterschaft anerkennen oder die Vaterschaft wird über einen Antrag bei Gericht geklärt.Der Beistand prüft auf Wunsch der Mutter die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters, errechnet die Unterhaltshöhe und sorgt für die Festsetzung in Form einer vollstreckbaren Urkunde.

Kann hinsichtlich der Unterhaltshöhe keine Einigkeit erzielt werden, vertritt der Beistand das Kind im gerichtlichen Verfahren. 

Beurkundung im Kindschaftsrechts

Das Jugendamt ist durch besonders bestellte Urkundspersonen befugt, z.B. folgende Erlärungen zu beurkunden:

  • Vaterschaftsanerkennung (diese ist auch beim Standesamt möglich)
  • Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (§1626a BGB)

Nicht miteinander verheiratete Eltern können auch bereits vor der Geburt des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Sollte darüber hinaus der Wunsch bestehen, das Sorgerecht für das Kind gemeinsam auszuüben, ist diese Beurkundung ebenfalls beim Jugendamt möglich.

  • Verpflichtung zum Unterhalt (z.B. Kindesunterhalt, aber auch Betreuungsunterhalt gem. §1615 I BGB)

Auskunft über das alleinige Sorgerecht

Wird ein schriftlicher Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt (§58a SGB VIII), kann der sorgeberechtigte Elternteil die Ausstellung beim Jugendamt des Wohnortes beantragen. Liegen die Voraussetzungen nach Auskunft des Geburtsortes des Kindes vor, wird der Nachweis kostenfrei ausgestellt.

Terminanfragen für eine Beurkundung können online über das Bürgerportal Alsdorf gestellt werden.

 Kontakt

Niklas Wahlen
Sachbearbeitung: A-F, St, T-Z

Stadt Alsdorf
A 51 Jugendamt 

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 260
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 260
E-Mail: niklas.wahlen@alsdorf.de

Wir möchten uns gerne Zeit für das Gespräch mit Ihnen nehmen. 


Bitte vereinbaren Sie 
vorher telefonisch einen Termin mit uns!

 Kontakt

Dorothee Schleibach
Sachbearbeitung: G-S

Stadt Alsdorf
A 51 Jugendamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 201
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 201
E-Mail: dorothee.schleibach@alsdorf.de

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