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Voraussetzungen für die Berufung zum Ehrenamt

Voraussetzung für die Berufung zu diesem Ehrenamt und damit für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ist der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft.

Unfähig zur Bekleidung dieser Ehrenämter sind nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG): 

  1. Personen, die infolge Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
  2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. 

Zu einem Schöffenamt sollen nach § 33 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht berufen werden:

  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden;
  3. Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind;
  4. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. 

Nach § 34 Gerichtsverfassungsgesetz Absatz 1 Nr. 7 (GVG) sollen ferner nicht berufen werden: 

  • Personen, die zwei aufeinander folgende Amtsperioden lang als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als fünf Jahre zurückliegt. 

Zusätzlich bestimmt § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bezüglich der Berufung von Jugendschöffen, dass die Bewerber erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch große geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

 Kontakt

SCHÖFFEN

Jennifer Beckers
Ordnungsamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 223
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 223
E-Mail: jennifer.beckers@alsdorf.de

 Kontakt

JUGENDSCHÖFFEN

Agnes Migenda

Stadt Alsdorf

A 51 Jugendamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 406
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 406
E-Mail: 
agnes.migenda@alsdorf.de

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