Wohnsitz anmelden (Anmeldung)
Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien kann die Anmeldung durch ein volljähriges Mitglied des Haushalts erfolgen.
Benötigt werden:
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der anzumeldenden Familienangehörigen
- bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
- sofern vorhanden: Nachweise zum Familienstand
(z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Ledigkeitsbescheinigung, etc.) - Einzugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung) ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
- bei Eigentum Nachweis über den Kauf (z.B. Grundbuchauszug, Notarvertrag)
- ausländischer Reisepass + Aufenthaltstitel
- bei verheirateten Personen den Nachweis der Eheschließung
- bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Erklärung zur Bestimmung des Hauptwohnsitzes (bei Anmeldung eines Nebenwohnsitzes)
Für ausländische Staatsangehörige:
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet.
- ausländischer Reisepass (bei nicht EU-Länder auch der Aufenthaltstitel)
Meldefrist: innerhalb zwei Wochen nach Einzug
Gebühren / Kosten: gebührenfrei