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Versicherungen

Heimkinder 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Heimkinder Dritten gegenüber. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche der Heimkinder gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die Heimkinder, der Heimkinder untereinander und der Heime gegen die Kinder.

 Kontakt

Monika Janowski

Stadt Alsdorf
A 30 Rechtsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 231
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 231
E-Mail: monika.janowski@alsdorf.de

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