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Schadenanzeige

Sollte Ihnen durch die Stadt Alsdorf aufgrund schuldhaften Handelns ein Schaden entstanden sein, so können Sie diesen beim Rechtsamt geltend machen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Schäden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für alle öffentlichen Flächen, städt. Gebäude und städt. Einrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Alsdorf.

  • z. B. Fahrbahn- und Gehwegunebenheiten, Schäden durch herabfallende Äste von städt. Bäumen, Schäden durch aufgeschleuderte Steine bei Freischneiderarbeiten.
  • Das Rechtsamt klärt den Sachverhalt auf und leitet die Informationen an die Haftpflichtversicherung der Stadt weiter. Diese trifft dann eine Entscheidung über den geltend gemachten Schadenersatzanspruch.
  • Die Bearbeitung der Sache durch das Rechtsamt ist für Sie grundsätzlich kostenlos.
  • Bei Laubunfällen sind die §§ 2 und 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Alsdorf zu beachten. Ausdrücklich wird bei Glatteisunfällen auf „§ 4 Umfang der übertragenen Winterwartungspflicht“ der vorgenannten Satzung verwiesen.

 

Benötigte Unterlagen (soweit vorhanden)

  • Fotos, Skizze des Unfallortes
  • Beschreibung des Schadenherganges
  • Belege zur Schadenshöhe (z.B. Kostenvoranschläge, Rechnungen, evtl. Sachverständigengutachten)
  • bei KFZ Schäden:
    • Kopie der Versicherungs-Police
    • Kopie des Fahrzeugscheins

Da die Unterlagen auf elektronischem Wege an die Versicherung weitergeleitet werden, können diese auch

per E- Mail zugesandt werden.

 

 

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       Kontakt

      Monika Janowski

      Stadt Alsdorf
      A 30 Rechtsamt

      Hubertusstraße 17
      D-52477 Alsdorf

      Telefon: 0 24 04 / 50 - 231
      Fax: 0 24 04 / 57 999 - 231
      E-Mail: monika.janowski@alsdorf.de

      © Stadt Alsdorf