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Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR

Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Benötigt werden:

  • gültiger Ausländischer Pass oder Personalausweis

  • persönliches Erscheinen ist erforderlich

Gebühren / Kosten: 37,00 € ( bei Antragsstellung zu entrichten ) bar oder EC-Cash

Gültigkeitsdauer: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer: ca. 4 - 6 Wochen durch die Bundesdruckerei

Wofür kann ich eine eID-Karte verwenden?

Sie können die eID-Karte  dazu verwenden, Ihre Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte an die abfragende Institution.

Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, um eine Bevollmächtigung für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde nachzuweisen.  

Ferner können Sie die eID-Karte dazu nutzen, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).  

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) bei der örtlich zuständigen eID-Karte-Behörde stellen.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:

26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Niederlande
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

 

EWR-Staaten

  • 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

Diese Informationen sind auf der eID-Karte sichtbar

eID-Karte-Vorderseite - Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Vorderseite der eID-Karte
Auf der Vorderseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar.

Auf der linken Seite:
Logo für die Online-Ausweisfunktion

Auf der rechten Seite:
Seriennummer
Nachname und Vorname(n)
Tag der Geburt
letzter Tag der Gültigkeit
Zugangsnummer (CAN)

eID-Karte-Rueckseite - Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Rückseite der eID-Karte
Auf der Rückseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar:
Ort der Geburt
ausstellende Behörde

Bildquellen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Kontakt

Esteban Moreno Magarin
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 361
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 361
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

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Tanja Hofman
Einwohnermeldeamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 249
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 249
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

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Doris Lesmeister
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

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Fax: 0 24 04 / 57 999 - 277
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

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Silke Martiné
Einwohnermeldeamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 232
Fax: 0 24 04 /57 999 - 232
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

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Nikolaos Pavlidis
Einwohnermeldeamt 

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A 32 Bürger- und Ordnungsamt

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Fax: 0 24 04 / 57 999 - 275
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Maja Rottenfußer
Einwohnermeldeamt 

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