Gelber Sack/Gelbe Tonne
Seit 1991 wird in Deutschland die Erfassung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen über ein rein privatwirtschaftliches Erfassungssystem geregelt, das sogenannte „Duale System“ (u.a. gelber Sack, gelbe Tonne). Die hierzu notwendigen rechtlichen Festlegungen erfolgen in der Verpackungsverordnung. Die Verpackungsordnung wird ab dem 01.01.2019 vom neuen Verpackungsgesetz abgelöst. Das neue Verpackungsgesetz sichert lediglich das seit dem Jahr 1991 bestehende, rein privatwirtschaftliche „Duale System“ weiter ab.
Das „Duale System“ ist ein zweites Entsorgungssystem und wurde – neben der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung – ausschließlich für gebrauchte Verkaufsverpackungen eingerichtet. Im Jahr 1990 wurde die „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD)“ als erstes duales System gegründet, welches das heutige haushaltsnahe Rücknahmesystem aufgebaut hat. Die DSD GmbH organisiert im Auftrag ihrer Kunden die haushaltsnahe Sammlung (über die Gelbe Tonne / den gelben Sack) und stellt die fachgerechte Sortierung und Verwertung der Verpackungen sicher.
Es bleibt dabei, dass die Stadt Alsdorf als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Erfassung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Einweg-Verpackungen nicht zuständig ist.
Zurzeit organisieren 9 private Unternehmen auf der Grundlage des § 6 Verpackungsverordnung ohne Mitwirkung der Städte und Gemeinden die Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen. Diese 9 Systembetreiber sind:
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Belland Vision GmbH
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Der Grüne Punkt (DSD)
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Interseroh Dienstleistungs GmbH
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Landbell AG für Rückholsysteme
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Noventiz Dual GmbH
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Reclay Vfw GmbH (für das Duale System Redual)
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Veolia Umweltservice Dual GmbH
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Zentek GmbH
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PreZero Dual GmbH
Diese 10 Systembetreiber erfassen alle gemeinsam in der gelben Tonne/dem gelben Sack Einwegverpackungen aus Metall, Kunststoffen und Verbundstoffen. Ebenso erfolgt die Erfassung von Einwegglas z.B. über Glascontainer. Die Entsorgungsdienstleistungen (Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen) werden über Beteiligungsentgelte finanziert und erfolgen über beauftragte Entsorgungsunternehmen. In Alsdorf ist das beauftragte Entsorgungsunternehmen die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG.
In der Stadt Alsdorf ist folgendes Abfuhrsystem durch die Firma Schönmackers bei den Leichtverpackungen (LVP) vorhanden:
28 tägige Abfuhr vom gelben Sack,
28 tägige Abfuhr der gelben Tonne (240 l) und
28 tägige Abfuhr der gelben Container (1.100 l).
Bei Fragen zur Abholung oder Bereitstellung von gelben Säcken/gelben Tonnen ist ausschließlich die Firma Schönmackers Umweltdienste zu kontaktieren:
Tel-Nr.: 0800-8884373 (gebührenfrei)
E-Mail: dsd-kreisaachen@schoenmackers.de
Web: https://www.schoenmackers.de/
Finanziert wird das private System zur Erfassung und Verwertung von Einweg-Verkaufsverpackungen dadurch, dass die Hersteller/Vertreiber mit einem der 10 privaten Unternehmen (Systembetreiber) einen Vertrag abschließen müssen und Geld dafür zahlen, damit der jeweilige Systembetreiber die Erfassung und Verwertung der gebrauchten Einweg-Verpackungen durchführt. Die Verpackungsverordnung ist seit ihrer Neuauflage im Jahr 1998 bereits sieben Mal geändert worden (im Jahr 2014 sogar zweimal), um das private Erfassungs- und Verwertungssystem für gebrauchte Einweg-Verkaufsverpackungen (auch finanziell) zu stabilisieren.
Die Erfassung von Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton (sogenannte PPK-Fraktion) erfolgt seit dem Jahr 1991 bislang einheitlich über die kommunale Papiertonne der Städte und Gemeinden, d.h. in der kommunalen Altpapiertonne werden auch die Einweg-Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton erfasst. Die Stadt Alsdorf ist für die Sammlung von Altpapier zuständig wie z.B. Schreibpapier, Zeitungen, Zeitschriften.