Das Schiedsverfahren
Nicht jeder (Nachbar-)Streit (z. B. Grenzstreitigkeiten, Streit wegen Überwuchs, Lärm- oder sonstigen Belästigungen, Beleidigungen u. ä.) muss mittels gerichtlicher und anwaltlicher Hilfe kosten- und zeitintensiv entschieden oder gar jahrelang hingenommen werden.
Hier besteht die Möglichkeit, zunächst ein Schiedsverfahren durchzuführen. Dieses ist vergleichsweise schnell und kostengünstig. Dazu kann sich jeder an eine Schiedsperson wenden, die als neutraler Vermittler versuchen wird, die Streitigkeit einer für beide Parteien akzeptablen Lösung zuzuführen.
Weitere Informationen zum Thema "Außergerichtliche Streitschlichtung" finden Sie auf www.streitschlichtung.nrw.de.
Schiedspersonen
Schiedsamtsbezirk Alsdorf I
Alsdorf-Mitte, Neuweiler, Schaufenberg, Ost, Kellersberg, Busch, Zopp, Reifeld, Duffesheide, Ofden, Schleibach
Schiedsfrau
Doris Keller
Broicher Str. 75
52477 Alsdorf
Tel.: 02404/21517
Schiedsamtsbezirk Alsdorf II
Bettendorf, Hoengen, Warden, Begau, Mariadorf, Blumenrath, Broicher Siedlung
N.N.