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Gesamtabschluss

Gemäß § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 NKF Einführungsgesetz Nordrhein Westfalen (NKFEG NRW) hat die Stadt Alsdorf ab dem 31. Dezember 2010 für jedes Haushaltsjahr zum Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.

Der Gesamtabschluss entspricht, unter Berücksichtigung der kommunalen Besonderheiten, einem handelsrechtlichen Konzernabschluss und verfolgt das Ziel ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Finanz- und Ertragslage des Konzerns darzustellen.

In den Gesamtabschluss werden der Jahresabschluss der Stadt Alsdorf sowie die Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Unternehmen einbezogen. Der Konzern ist dabei so darzustellen, als wäre er ein einziges Unternehmen.

Zur Herstellung der „wirtschaftlichen Einheit“ zwischen den Betrieben der Gemeinde und der gemeindlichen Kernverwaltung genügt es nicht, deren einzelne Jahresabschlüsse unkoordiniert zusammenzurechnen. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der Verflechtungen zwischen der gemeindlichen Kernverwaltung und den Betrieben der Gemeinde sowie zwischen den Betrieben insgesamt ein haushaltswirtschaftliches Ergebnis für die gesamte Tätigkeit der Gemeinde sowie die daraus entstandene Vermögens- und Schuldengesamtlage zu ermitteln. Es bedarf dazu der einheitlichen Anwendung von Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregeln sowie der Abgrenzung und Eliminierung „konzerninterner“ Beziehungen.

Download Gesamtabschlüsse

Hier können Sie die Gesamtabschlüsse der Stadt Alsdorf herunterladen.

 

 

Kontakt

Nina Di Paolo
Amtsleiterin

Stadt Alsdorf
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