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Reisepass

Beantragung eines Reisepasses von Auslandsdeutschen

Nur bei Wohnsitz in Belgien oder in den Niederlanden:
In folgenden Fällen müssen sich die Antragsteller direkt an die Botschaft in Brüssel bzw. Amsterdam wenden:
  • Der alte Reisepass bzw. Bundespersonalausweis ist bereits länger als 10 Jahre abgelaufen!
  • Bei Erstbeantragung 

Benötigt werden:

  • alter Reisepass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate
  • Die Gebühr bis zum 24. Lebensjahr 75,00 € bzw. ab dem 24. Lebensjahr 140,00 €
  • Sollte der alte Reisepass nicht bereits bei einer deutschen Auslandsvertretung in den Niederlanden bzw. Belgien ausgestellt sein, wird zusätzlich eine Abmeldebescheinigung der letzten deutschen Meldebehörde benötigt.
  • Bei Passbeantragung von Minderjährigen wird zusätzlich eine Einverständniserklärung beider Elternteile, unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Pässe der Eltern, bzw. der Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
  • Wird ein neuer Reisepass aufgrund einer durchgeführten Namensänderung notwendig, wird eine Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch benötigt (sollte die Eheschließung bzw. Namensänderung außerhalb Deutschlands stattgefunden haben und wurde diese Änderung nicht durch ein deutsches Standesamt abschließend beurkundet, müssen Sie sich bitte an das Generalkonsulat in Amsterdam (Tel.: 0031-205747700) bzw. die Botschaft in Brüssel (Tel.: 0032-27871831) wenden.

HINWEIS: ab dem 10 Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.

Bei Kindern und Jugendlichen (Personen unter 18 Jahren) zusätzlich noch die Schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei Antragsstellung persönlich Erscheinen).Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.

Gültigkeitsdauer: 10 Jahre, bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre

Bearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen, abhängig von der Bundesdruckerei Berlin (Lieferzeiten können abweichen)

Gebühren/Kosten: 140,- € (75,00 € bis einschließlich 23 Jahre) 

Reisepass per Schnellverfahren (Express) 172,- € (107,00 € bis einschließlich 23 jahre)

Reisepass mit 48 Seiten 162,- € (97,00 € bis einschließlich 23 jahre)

Reisepass mit 48 Seiten per Schnellverfahren (Express) 194,- € (129,00 € bis einschließlich 23 jahre)

(bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash

Bildquelle: BMI 

Kontakt

Esteban Moreno Magarin
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Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 361
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 361
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

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Tanja Hofman
Einwohnermeldeamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 249
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 249
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

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Doris Lesmeister
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 277
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 277
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

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Silke Martiné
Einwohnermeldeamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
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Fax: 0 24 04 /57 999 - 232
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

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Nikolaos Pavlidis
Einwohnermeldeamt 

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A 32 Bürger- und Ordnungsamt

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Maja Rottenfußer
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