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Städtebauliche Rahmenplanungen

Die städtebauliche Rahmenplanung ist eine rein informelle Planungsebene, die im Gegensatz zur formellen Bauleitplanung keinen gesetzlichen Verfahrensvorschriften unterworfen ist. Ziel der Rahmenplanung ist es, größere städtebauliche Zusammenhänge aufzuzeigen und planerische Zielsetzungen für Stadterweiterungsgebiete oder für die Entwicklung bestehender Stadtbereiche, die beispielsweise besondere städtebauliche Defizite oder Missstände aufweisen, zu formulieren. Mit dem Rahmenplan lassen sich dabei unterschiedliche Themenschwerpunkte, wie etwa der demographische Wandel, Verkehr, Freiraum oder soziale Aspekte, im räumlich-funktionalen Zusammenhang darstellen.

Da es anders als in der verbindlichen Bauleitplanung keine gesetzlichen Vorgaben gibt, ist der Rahmenplan oftmals anschaulicher und bietet sich als Grundlage für die Information von Bürgern, Investoren und Behörden an. Gleichzeitig soll der Rahmenplan eine Leitlinie für das künftige Verwaltungshandeln vorgeben. 

 Kontakt

Uwe Schulz
Amtsleiter

Stadt Alsdorf
A 61 Amt für Planung und Umwelt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Tel.: 02404 / 50-354
Fax: 02404 / 57999-354

Email: uwe.schulz@alsdorf.de

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