Wahl durch Vorschlagslisten der Stadt Alsdorf
Nach den Vorschriften in § 36 und § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie nach § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) hat die Stadt Alsdorf je eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und für die Wahl der Jugendschöffen aufzustellen. Die Vorschlagslisten für die Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts stellen die Gemeinden in jedem vierten Jahr auf. Die Anzahl der zu wählenden Schöffinnen und Schöffen wird vorab durch den Präsidenten des Landgerichtes bestimmt. Diese richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Die Vorschlagslisten müssen doppelt so viele Vorschläge enthalten, wie die erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen beträgt.
Nachdem vom Amtsgericht bzw. vom Jugendgericht aus den Vorschlagslisten der Städte und Gemeinden des Gerichtsbezirkes je eine einheitliche Liste zusammengestellt worden ist, wählt ein Ausschuss des jeweiligen Gerichtes hieraus Schöffen und Hilfsschöffen bzw. Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Zeit vom 01.01.2024 - 31.12.2028.
Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einem Verwaltungsbeamten und zehn Vertrauenspersonen als Beisitzern. Aus der Vorschlagsliste wird mit einer Mehrheit von 2/3 der Ausschussstimmen für die nächsten fünf Jahre
- die erforderliche Zahl der Schöffen und
- die erforderliche Zahl der Hilfsschöffen
gewählt.