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Zwangseinweisungen, Leichen, Leichenpässe, Nachlasssicherung und Kampfmittelräumung

Für psychisch kranke Personen, die sich einer medizinischen Behandlung entziehen, wird in Zusammenarbeit mit einem Arzt die Zwangseinweisung in eine Klinik veranlasst.

Für Verstorbene, die ins Ausland überführt werden sollen, werden Leichenpässe ausgestellt. Sofern der oder die Verstorbene keine Angehörigen mehr hat, kümmert man sich hier um eine Bestattung und sichert den vorhandenen Nachlass. 

Das Sachgebiet Feuer- und Rettungswesen ist erster Ansprechpartner für Bürger, wenn Munitionsüberreste aus den vergangenen Weltkriegen gefunden werden. Die Beseitigung der Munition erfolgt durch den Kampfmittelräumdienst. 

 Kontakt

Stefanie Frohn
Ordnungsamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 464
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 464
E-Mail: stefanie.frohn@alsdorf.de

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