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Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die den vollständigen Ausfall von Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder abmildern soll. Die zuständige Stelle ist das örtliche Jugendamt. Der Staat tritt hier an die Stelle des Unterhaltspflichtigen. Das Jugendamt zahlt die Leistung an den alleinerziehenden Elternteil.

Unterhaltsvorschuss online

Wenn der andere Elternteil den Unterhalt nicht vollständig oder gar nicht zahlt, haben Kinder von Alleinerziehenden Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie können Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss jetzt auch komplett online ausfüllen.

Ihre Vorteile:

- Alle Informationen auf einen Blick

- Antrag einfach ausfüllen und Nachweise hochladen

- Alles bequem von überall aus erledigen

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UhVorschG)

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die bei einem Elternteil leben. Darüber hinaus muss der alleinerziehende Elternteil ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend sein und der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt zahlen.

Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 € brutto monatlich erzielt.

 

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Ihr Link zum Antrag: www.unterhaltsvorschuss-online.de

           Kontakt

          Carlos Moreno Magarin

          Stadt Alsdorf
          A 51 Jugendamt

          Leistungsbewilligung
          Buchstaben A-K 

          Hubertusstraße 17
          D-52477 Alsdorf

          Telefon: 0 24 04 / 50 - 445
          Fax: 0 24 04 / 57 999 - 233
          E-Mail: carlos.moreno@alsdorf.de

           Kontakt

          Petra Bröckling

          Stadt Alsdorf
          A 51 Jugendamt 

          Leistungsbewilligung
          Buchstaben L-Z

          Hubertusstraße 17
          D-52477 Alsdorf

          Telefon: 0 24 04 / 50 - 421

          Fax: 0 24 04 / 57 999 - 421
          E-Mail: petra.broeckling@alsdorf.de

           Kontakt

          Bernd Haake

          Stadt Alsdorf
          A 51 Jugendamt

          Hubertusstraße 17
          D-52477 Alsdorf

          Unterhaltsheranziehung

          Telefon: 0 24 04 / 50 - 233
          Fax: 0 24 04 / 57 999 - 233
          E-Mail: bernd.haake@alsdorf.de

           Kontakt

          Anja Zitzen

          Stadt Alsdorf
          A 51 Jugendamt

          Hubertusstraße 17
          D-52477 Alsdorf

          Unterhaltsheranziehung

          Telefon: 0 24 04 / 50 - 339
          Fax: 0 24 04 / 57 999 - 339
          E-Mail: anja.zitzen@alsdorf.de

           Kontakt

          Rebecca Jungnitsch

          Stadt Alsdorf
          A 51 Jugendamt 

          Hubertusstraße 17
          D-52477 Alsdorf

          Unterhaltsheranziehung

          Telefon: 0 24 04 / 50 - 357
          Fax: 0 24 04 / 57 999 - 357
          E-Mail: rebecca.jungnitsch@alsdorf.de

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