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Vormundschaft / Pflegschaft

Bei Kindern, die noch nicht volljährig sind, haben die Eltern das Sorgerecht und versorgen und erziehen ihre Kinder. 

Manchmal sind die Eltern aus verschiedenen Gründen jedoch verhindert, sich richtig um die Kinder zu kümmern. In diesen Fällen bestimmt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger (z.B. das Jugendamt), der sich um das Wohlergehen der Kinder kümmert und gesetzlicher Vertreter der Kinder ist. Er hält Kontakt zu den Kindern, kümmert sich um die Gesundheit, entscheidet über den Kindergartenbesuch, die Schulform, verwaltet das Geld der Kinder und nimmt die Interessen der Kinder gegenüber anderen Menschen wahr. Vertritt er Kinder in allen Bereichen der elterlichen Sorge, spricht man von einer Vormundschaft, vertritt er die Kinder nur in einzelnen Teilen, spricht man von einer Pflegschaft.

Nicht verheiratete Eltern, die für ihre Kinder das gemeinsame Sorgerecht ausüben möchten, können hierzu eine Erklärung bei der Beistandschaft beurkunden lassen.

 

         Kontakt

        Karin Rohrbeck

        Stadt Alsdorf
        A 51 Jugendamt

        Hubertusstraße 17
        D-52477 Alsdorf

        Telefon: 0 24 04 / 50 - 321
        Fax: 0 24 04 / 57 999 - 321
        E-Mail: karin.rohrbeck@alsdorf.de

         Kontakt

        Peter Bohlmann
        Sachbearbeitung: A-F, St, T-Z

        Stadt Alsdorf
        A 51 Jugendamt 

        Hubertusstraße 17
        D-52477 Alsdorf

        Telefon: 0 24 04 / 50 - 260
        Fax: 0 24 04 / 57 999 - 260
        E-Mail: peter.bohlmann@alsdorf.de

         Kontakt

        Britta Munoz Espadina

        Stadt Alsdorf
        A 51 Jugendamt

        Hubertusstraße 17
        D-52477 Alsdorf

        E-Mail: britta.munoz@alsdorf.de

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