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Burg Alsdorf Mittelalterhochzeit an der Burg Mittelalterhochzeit Trauung Trauzimmer

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Es empfiehlt sich, vor der Anmeldung eine persönliche Auskunft über die erforderlichen Unterlagen bei uns einzuholen. Es gibt keine abschließenden Merkblätter, da gerade dieser Bereich viel zu komplex ist und in sehr engem Zusammenhang mit der jeweiligen Lebenssituation steht. Dennoch möchten wir versuchen, Ihnen nachfolgend einige Informationen zur Vorbereitung Ihrer Anmeldung zu geben. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese Informationen unverbindlich sind und in Einzelfall noch weitere Unterlagen notwendig werden können.


Sie sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörigkeit und waren noch nie verheiratet.

Dann genügen folgende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (wenn nicht in Alsdorf wohnhaft)
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes


Sie sind deutsche/r Staatsangerhörige/r und waren einmal verheiratet.


Dann benötigen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (wenn nicht in Alsdorf wohnhaft)
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
  • Aktuelle Abschrift aus dem Eheregister Ihrer vorherigen Ehe / Abschrift aus dem Lebenspartnerregister. Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Sie diese Ehe geschlossen / Lebenspartnerschaft begründet haben.
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern


In folgenden Fällen sollten Sie auf jeden Fall persönlich eine Auskunft beim Standesamt einholen:

  • Ein Verlobter besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Ein Verlobter ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • Ein Verlobter hat mehrere vorherige Ehen
  • Ein Verlobter hat eine vorherige Ehe im Ausland geschlossen
  • Ein Verlobter wurde im Ausland geschieden


Für Auskünfte in diesen Fällen sollten zumindest einer der Verlobten zu einem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten bei uns vorsprechen. Bringen Sie dazu bitte die Ausweise und Reisepässe von beiden Verlobten und die vorhandenen ausländischen Urkunden (Originale mit Übersetzung) mit. Sie erhalten bei Ihrer persönlichen Vorsprache eine Aufstellung aller zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen. Sollte einer oder beide Verlobten nicht der deutschen Sprache mächtig sein, benötigen wir für die Anmeldung und die spätere Trauung einen vereidigten Dolmetscher, der von den Verlobten gestellt werden muss.

Wir bitten um Verständnis, das in diesen Fällen, wegen der vielen möglichen Fallkonstellationen, keine telefonische Auskunft über die erforderlichen Unterlagen möglich ist. 

Die Anmeldung der Eheschließung soll möglichst durch beide Verlobte gemeinsam erfolgen. Ist einer der Verlobten dringend verhindert, kann der andere Verlobte mit einem beim Standesamt erhältlichen Vordruck (Vollmacht) zur alleinigen Anmeldung bevollmächtigt werden.

Kontakt

Stephanie Gatzke
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 373
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 373
E-Mail: stephanie.gatzke@alsdorf.de

Kontakt

Petra Kubitzki
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 437
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 437
E-Mail: petra.kubitzki@alsdorf.de

Kontakt

Michael Wiesner
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 220
Fax: 0 24 04 / 57999 - 220
E-Mail: michael.wiesner@alsdorf.de
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