Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Es empfiehlt sich, vor der Anmeldung eine persönliche Auskunft über die erforderlichen Unterlagen bei uns einzuholen. Dennoch möchten wir versuchen, Ihnen nachfolgend einige Informationen zur Vorbereitung Ihrer Anmeldung zu geben.
Sie sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet.
Dann genügen in der Regel folgende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnsitzes
- Aktuelle beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister, ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes
Sie sind deutsche Staatsangehörige und waren einmal verheiratet.
Dann benötigen Sie noch zusätzlich folgende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:
- Aktuelle Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister Ihrer vorherigen Ehe / Lebenspartnerregister mit Auflösungsvermerk (Scheidung oder Tod des Partners). Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Sie diese Ehe geschlossen / Lebenspartnerschaft begründet haben.
In folgenden Fällen sollten Sie auf jeden Fall, nach vorheriger Terminabsprache persönlich eine Auskunft beim Standesamt einholen:
- Eine Person besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Eine Person ist nicht im Bundesgebiet geboren
- Eine Person hat eine vorherige Ehe im Ausland geschlossen
- Eine Person wurde im Ausland geschieden