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Kinderreisepass

Beantragung eines Kinderreisepasses (maschinenlesbar)

Wichtiger Hinweis: das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Noch gültige Kinderreisepässe behalten Ihre gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Das bedeutet für Sie, das ab dem 01.01.2024 nur noch die Ausstellung eines elektronischen Reisepass (ePASS) und/oder eines Personalausweis möglich ist.

I. Neuausstellung
Hinweis: Sollte nur ein Erziehungsberechtigter zur Beantragung erscheinen, wird eine Einverständniserklärung mit Personalausweiskopie des anderen Elternteils benötigt. Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich.

Benötigt werden:

  • Geburts-/Abstammungsurkunde
  • Kinderausweis nach altem Muster
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
  • persönliches Erscheinen (Kind)

HINWEIS: ab dem 10 Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.

Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr

Bearbeitungsdauer:
sofortige Ausstellung

Gebühren / Kosten:
13,- € (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash



II. Verlängerung der Gültigkeitsdauer & Aktualisierung/Nachtrag
Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Eine Aktualisierung wird dann erforderlich, wenn die Person auf dem Lichtbild nicht mehr zu identifizieren ist.

Hinweis: Sollte nur ein Erziehungsberechtigter zur Beantragung erscheinen. Wird eine Einverständniserklärung mit Personalausweiskopie des anderen Elternteils benötigt. Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich.

Benötigt werden:

  • Geburts-/Abstammungsurkunde
  • aktueller Kinderreisepass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
  • persönliches Erscheinen (Kind)

HINWEIS: ab dem 10 Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.

Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr

Bearbeitungsdauer:
sofortige Ausstellung

Gebühren / Kosten:
6,- € (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash


Formulare

Kontakt

Esteban Moreno Magarin
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 361
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 361
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Tanja Hofman
Einwohnermeldeamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 249
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 249
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Doris Lesmeister
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 277
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 277
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Silke Martiné
Einwohnermeldeamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 232
Fax: 0 24 04 /57 999 - 232
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Nikolaos Pavlidis
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 275
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 275
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Maja Rottenfußer
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 276
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 276
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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