Beantragung eines Kinderreisepasses (maschinenlesbar)
I. Neuausstellung
Hinweis: Sollte nur ein Erziehungsberechtigter zur Beantragung erscheinen, wird eine Einverständniserklärung mit Personalausweiskopie des anderen Elternteils benötigt. Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich.
Benötigt werden:
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Kinderausweis nach altem Muster
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
- persönliches Erscheinen (Kind)
HINWEIS: ab dem 10 Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr
Bearbeitungsdauer: sofortige Ausstellung
Gebühren / Kosten: 13,- € (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash
II. Verlängerung der Gültigkeitsdauer & Aktualisierung/Nachtrag
Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Eine Aktualisierung wird dann erforderlich, wenn die Person auf dem Lichtbild nicht mehr zu identifizieren ist.
Hinweis: Sollte nur ein Erziehungsberechtigter zur Beantragung erscheinen. Wird eine Einverständniserklärung mit Personalausweiskopie des anderen Elternteils benötigt. Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich.
Benötigt werden:
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- aktueller Kinderreisepass
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
- persönliches Erscheinen (Kind)
HINWEIS: ab dem 10 Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr
Bearbeitungsdauer: sofortige Ausstellung
Gebühren / Kosten: 6,- € (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash
Formulare