Einverständniserklärung für Minderjährige
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
- Personalien zum Minderjährigen
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Reiseroute
- Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab. Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.
Auf besonderen Wunsch können die Unterschriften der Personensorgeberechtigten gebührenpflichtig amtlich beglaubigt werden.
In diesem Fall ist die Vorsprache aller unterschriftsleistender Personen erforderlich, da die Unterschrift vor Ort getätigt werden muss!
Benötigt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kinderreisepass/Kinderausweis, falls noch kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden
- Originaldokument
- einseitige Kopien des Originaldokumentes, das beglaubigt werden soll (Kopien können auch gegen ein Entgelt von 0,70 € pro Kopie vor Ort erstellt werden.)
Beglaubigungen Deutscher Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe und Heiratsurkunde) sind nicht möglich.
Hier muss eine beglaubigte Abschrift durch das zuständige Standesamt erfolgen.
Folgende Beglaubigungen sind ebenfalls nicht möglich:
Privatrechtliche Angelegenheiten (z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen, Erbschaften) müssen vom Notar beglaubigt werden.
Falls die Kopie eines deutschen Personalausweis und/oder Reisepass beglaubigt werden soll, muss als Nachweis eine Bescheinigung der Anforderungsstelle vorgelegt werden.
Bearbeitungsdauer: sofortige Ausstellung
Gebühren / Kosten:
4,20 ,- € Beglaubigung
2,50 ,- € Unterschriftsbeglaubigung
0,70 ,- € (für die ersten 10 Kopien (bei Antragsstellung zu entrichten))
0,40 ,- € ab der 11. Seite bar oder EC-Cash