Verhalten bei Verlust
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eines Kinderausweises nach alten Muster
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eines Kinderreisepasses
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eines Personalausweises
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eines vorläufigen Personalausweises
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eines Reisepasses
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eines vorläufigen Reisepasses
Bei Verlust oder Diebstahl der oben genannten Dokumente ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, bei der eine Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige abgegeben werden muss. Gegebenenfalls kann dabei ein neuer Personalausweis/Reisepass beantragt werden. Die Frist für die Neuausstellung beträgt 2 Wochen nach Verlust, da die Ausweisdokumente wieder aufgefunden/abgegeben werden könnten.
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eID-Karte
Bei Verlust Ihrer eID-Karte sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzuzeigen. Dies gilt auch bei Wiederauffinden Ihrer eID-Karte nach einem Verlust.
Im Falle des Verlusts Ihrer eID-Karte müssen Sie aus Sicherheitsgründen die Online-Ausweisfunktion Ihrer eID-Karte sperren lassen. Nähere Informationen zur Sperrung oder Entsperrung Ihrer eID-Karte finden Sie unter "Sperrung und Entsperrung".
Nach dem Verlust Ihrer eID-Karte können Sie eine neue eID-Karte beantragen. Nähere Informationen zum Beantragungsprozess finden Sie unter "Wie beantrage ich die eID-Karte?".
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf eine neue eID-Karte, auch bei Auffinden der verloren geglaubten eID-Karte, nicht widerrufen werden kann
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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - verloren oder gestohlen
Vorgehensweise, wenn der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) verloren oder gestohlen wurde.
Der eAT ist unauffindbar oder verloren gegangen
- Der Verlust ist der Ausländerbehörde unverzüglich anzuzeigen.
- Das Wiederauffinden des eAT ist ebenfalls unverzüglich der Ausländerbehörde zu melden.
Der eAT wurde gestohlen
- Der Diebstahl ist bei der Polizei anzuzeigen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion
Bei Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels kann die Sperrung der Online-Ausweisfunktion über die Sperr-Hotline 0180 - 1 33 33 33 (Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar) vorgenommen werden.