Rinnenreinigung
Die Straßenreinigungssatzung regelt, dass die Fahrbahnen und Gehwege im Bereich der Hausfront von den Eigentümern oder den von Ihnen Beauftragten mindestens einmal wöchentlich zu säubern sind.
Hierzu gehört auch das Entfernen von Wildkrautwuchs zwischen den Randsteinen und dem Gehweg sowie in der Rinne.