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Einstimmig beschlossen hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner jüngsten Sitzung eine Resolution zur Entlastung kommunaler Haushalte. 




Einstimmig beschlossen hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner jüngsten Sitzung eine Resolution zur Entlastung kommunaler Haushalte.

 

Darin heißt es:

 

„Vertreter des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes haben am 21. September 2023 einen von 355 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern parteiübergreifend unterzeichneten Brief unter der Überschrift „Gefährdung der kommunalen Selbstverwaltung in Nordrhein- Westfalen“ an den Ministerpräsidenten übergeben, in dem sie ihre Sorge um den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung zum Ausdruck bringen. Alle demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt Alsdorf unterstützen diese Initiative und appellieren zugleich an die Bundesregierung, zu einer kommunenfreundlichen Politik zurückzukehren und von weiteren Belastungen der Kommunen durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben ohne gleichzeitige auskömmliche Kostenübernahme abzusehen. Die städtischen Haushalte dürfen nicht zu einer Finanzreserve der höheren staatlichen Ebenen degradiert werden.

 

Die gegenwärtige Situation der kommunalen Haushalte in den regionsangehörigen Kommunen ist geprägt von einer beispiellosen Kumulation von Herausforderungen. Das krisengetriebene Zusammenwirken von stagnierenden Steuereinnahmen und Zuweisungskürzungen, stark steigenden Kosten für Sachaufwendungen und Personal sowie stetig neuen Erwartungen an Leistungen der Daseinsvorsorge überfordert die Kommunen auch in der Stadt Alsdorf. Bund und Land sind gefordert, Schaden von der kommunalen Selbstverwaltung abzuwenden und die Handlungsfähigkeit wiederherzustellen.

 

Beispielhaft machen wir auf folgende, gleichzeitig vorliegende Überbelastungen unserer Kommune aufmerksam:

 

  • Stark inflationäre Preisentwicklung
  • Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen jenseits der Grenzen der Leistungsfähigkeit    sowohl    des    hauptamtlichen    als    auch   des    ehrenamtlichen
  • Engagements ohne erkennbare Aussicht auf Neuordnung der Finanzierung von Unterbringung und Integration
  • Unzureichend finanzierter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich
  • Kontinuierlich steigende Umlagebelastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden infolge der Kostenstrukturen der Landschaftsverbände und der Kreise ohne wirkungsvolle Rechtsschutzmöglichkeit
  • Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Wärmeplanungen
  • Unüberschaubare Aufwendungen mit Blick auf Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Steigende Zinslasten für sämtliche kommunalen Kredite, was zu einem Rückgang von notwendigen Investitionen führt
  • Ungeregelte Zukunft der dynamischen Finanzierung des Deutschland-Tickets
  • Unzureichende finanzielle Beteiligung von Bund und Land an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

 

Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter den Mitgliedern des Städte- und Gemeindebundes NRW sind alarmierend: Im kommenden Haushaltsjahr erwarten 40 Prozent der Städte und Gemeinden den Gang in die Haushaltssicherung weitere 20 Prozent können heute noch nicht absehen, ob sich dieser Schritt noch abwenden lässt.

 

Diese Alarmsignale dürfen nicht länger überhört werden. Seit langer Zeit hat die kommunale Familie auf die unzureichende finanzielle „Grundausstattung“ der NRW-Kommunen hingewiesen und eine deutliche Erhöhung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz gefordert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und angesichts des bundesweit höchsten Kommunalisierungsgrades ist diese Forderung heute mehr denn je berechtigt. Auf einer den Aufgaben angemessenen Finanzausstattung zu bestehen, bleibt für uns daher unabdingbar.

 

Ebenso ist uns bewusst, dass neben dem Land auch der Bund in erheblichem Umfang zu der strukturellen Krise der Kommunalhaushalte beigetragen hat.

 

Es ist nicht hinnehmbar, dass im Bund Steuersenkungen (wie zum Beispiel mit dem Wachstumschancengesetz) oder zusätzliche soziale Leitungen beschlossen werden, die Löcher in die kommunalen Kassen reißen, welche im Anschluss durch Erhöhungen kommunaler Steuern oder Reduzierung eigener Angebote im Bereich der freiwilligen Leistungen - zum Beispiel in der Jugendarbeit - geschlossen werden müssen. Zu oft und fortwährend haben Bund und Land derartige Vereinbarungen zulasten Dritter der Städte und Gemeinden – getroffen.

 

Wenn sich an der gegenwärtigen Situation nichts ändern sollte, werden die Kommunen in unserem Land gezwungen sein, die Hebesätze der Grundsteuer B in einem Maße anzuheben, das den Bürgerinnen und Bürgern schlichtweg weder vermittelbar noch zumutbar sein wird.

 

Wir sind tief besorgt darüber, dass eine solche Entwicklung den Nährboden für eine weitere Polarisierung und den Verlust des Vertrauens in unser demokratisches Staatswesen bereitet.

 

Auch die Bereitschaft zu kommunalpolitischem Engagement wird darunter leiden, wenn in den Stadträten nicht mehr gestaltet, sondern nur noch über Zumutungen entschieden werden kann.

Aus diesen Gründen appellieren wir dringend an die Bundesregierung, die Landesregierung sowie die Abgeordneten des Bundestages und des Landtages aus der Städteregion Aachen, unsere folgenden Forderungen zu unterstützen:

 

  • Verzicht auf gesetzliche Regelungen zulasten der Städte und Gemeinden ohne eigene Finanzierungsverpflichtungen des Bundes beziehungsweise des Landes
  • Eine auskömmliche Unterstützung der Kommunen bei der Betreuung und Unterbringung geflüchteter Personen durch die vollständige Kostenübernahme durch den Bund. Der Anfang November 2023 von Bund und Ländern ausgehandelte Kompromiss zur Finanzierung kann in diesem Zusammenhang nur ein erster Schritt sein.
  • Wiederherstellung einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung durch deutliche Erhöhung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz
  • Grundsätzliche Prüfung von kommunalen Globalbugets zur Aufgabenwahrnehmung
  • Herbeiführung einer Altschuldenlösung
  • Kurzfristige Ausschöpfung aller fiskalischen und haushaltsrechtlichen Ressourcen, um den Kommunen wieder Handlungsspielräume zu verschaffen, welche die Bezeichnung
  • „kommunale Selbstverwaltung“ auch verdienen
  • Abbau von Bürokratiehemmnissen
  • Finanzielle und planerische Unterstützung von Maßnahmen der Klimafolgeanpassung
  • Schaffung verbindlicher Regelungen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen und Sicherstellung des Betriebes
  • Schaffung eines Aktionsplans in Verbindung mit Planungserleichterungen
  • Unterstützung bei der Schaffung von Wohnraum.“

 

Unterzeichnet hatten den entsprechenden Antrag die Fraktionsvorsitzenden Detlef Loosz (SPD), Florian Weyand (CDU),

Horst-Dieter Heidenreich (GRÜNE) und  Ingo Boehm (FBA).

(apa 20.03.2024)
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