Logo Alsdorf (Welle)
Illustration

Sachgebiet Ruhender Verkehr

Das Sachgebiet Ruhender Verkehr bearbeitet die gebührenpflichtigen Verwarnungen, auch „Knöllchen“ genannt, erstellt Anhörungsbögen, Bußgeldbescheide und Kostenbescheide und versendet diese an die Empfänger. Widersprüche, Einsprüche und Anträge auf gerichtliche Entscheidung sind hierhin zu richten.

Bei ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen haben Sie hier die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. Den entsprechenden Vordruck können Sie hier herunterladen. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Vordruck nur persönlich unterschrieben beim Sachgebiet Ruhender Verkehr abgeben können. Außerdem empfehlen wir Ihnen, ein Foto von der Ordnungswidrigkeit zu machen.

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug einen Hinweis auf eine gebührenpflichtige Verwarnung vorgefunden haben, sehen Sie bitte bis zum Erhalt des Anhörungsbogens von Rückfragen ab. Bis zur Versendung des Anhörungsbogens können Ihre Fragen nicht beantwortet werden, da Ihre Falldaten bis dahin nicht vorliegen. 

Folgende Bürgeranliegen werden vom A32 Bürger- und Ordnungsamt, Sachgebiet "Ruhender Verkehr" bearbeitet:

  • Verwarnungsgelder
  • Bußgeldbescheide
  • Kostenbescheide
  • Erzwingungshaft

    Formulardownload

     Kontakt

    Rita Beckers
    Ordnungsamt 

    Stadt Alsdorf
    A 32 Bürger- und Ordnungsamt

    Hubertusstraße 17
    D-52477 Alsdorf

    Telefon: 0 24 04 / 50 - 266
    Fax: 0 24 04 / 57 999 - 266
    E-Mail: rita.beckers@alsdorf.de

     Kontakt

    Claudia Lenz
    Ordnungsamt 

    Stadt Alsdorf
    A 32 Bürger- und Ordnungsamt

    Hubertusstraße 17
    D-52477 Alsdorf

    Telefon: 0 24 04 / 50 - 413
    Fax: 0 24 04 / 57 999 - 413
    E-Mail: claudia.lenz@alsdorf.de

    © Stadt Alsdorf