Jahresabschluss
Die Stadt Alsdorf hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.Der Jahresabschluss gibt Rechenschaft über die tatsächliche Aufgabenerledigung, die Einhaltung des Haushaltsplans und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Alsdorf.
Die örtliche Rechnungsprüfung prüft den Jahresabschluss dahingehend, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Alsdorf unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Über die Art und Umfang der Prüfung sowie das das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfbericht zu erstellen.
Dieser Prüfbericht wird anschließend im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und beschlossen. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses ist Voraussetzung für die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Alsdorf und die Entlastung des Bürgermeisters (gem. § 96 GO NRW).
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