Logo Alsdorf (Welle)
Illustration

Einschulungsverfahren

Bei der Stadt Alsdorf wird seit einigen Jahren das Anmeldeverfahren – Schulwunschverfahren – erfolgreich angewandt. Hier wird neben Ihrem Schulwunsch auch der gezielten Förderung Ihres Kindes im Unterricht gleichwertig Rechnung getragen. Dieses Anmeldeverfahren wurde zwischen den Schulleitern der einzelnen Grundschulen der Stadt Alsdorf, der Schulaufsicht der Städteregion Aachen und dem Schulträger Stadt Alsdorf abgestimmt. 

Durch dieses Verfahren sollen im Interesse Ihres Kindes möglichst vergleichbare Bedingungen für den Unterricht und die Erziehung der Kinder an allen acht Grundschulen geschaffen werden. Um vergleichbare Bedingungen herzustellen, ist es wesentlich, dass möglichst eine gleiche Anzahl an Schüler/innen in den Klassen an den Grundschulen erreicht wird.
Maßgeblich für die Schaffung von vergleichbaren Bedingungen für die pädagogische Arbeit an Grundschulen sind:
  • der Elternwille
  • vergleichbare Klassengröße für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
  • Wohnortnähe
Als erster Schritt des Verfahrens erfragen wir zunächst den Schulwunsch für Ihr Kind. Als zweiter Schritt ist die Anmeldung Ihres Kindes für die Einschulung erforderlich. In der Regel erhalten Sie hierzu eine gesonderte Einladung des Schulleiters der jeweiligen Grundschule. Als dritter Schritt erfolgt das Aufnahmeverfahren. Über die Aufnahme Ihres Kindes an einer der acht Grundschulen entscheidet der jeweilige Schulleiter in Abstimmung mit der Schulaufsichtsbehörde und dem Schulträger.

Kontakt

Jennifer Steffen

Stadt Alsdorf
A 40 Schul- und Sportamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 368
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 368
© Stadt Alsdorf