Vorkaufrechtsbescheinigung
Zur Übertragung eines Grundstückes auf einen oder mehrere Eigentümer ist zur Umschreibung im Grundbuch ein sogenanntes Negativzeugnis bzw. Negativattest der Gemeinde erforderlich.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in den §§24 ff des Baugesetzbuches (BauGB).
Grundsätzlich muss der Verkäufer oder Käufer die Stadt über den Verkauf/Kauf eines Grundstückes unterrichten und die Auskunft einholen, ob ein mögliches Vorkaufsrecht ausgeübt wird. In der Regel übernimmt dies der beurkundende Notar.
Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Stadt hierüber unverzüglich ein Zeugnis auszustellen. Sofern dies nicht ausgestellt ist, kann der neue Eigentümer nicht im Grundbuch eingetragen werden.
Die Kosten der Vorkaufrechtsverzichtserklärung belaufen sich auf 20,00 €.