Rechnungsprüfung
Gesetzesgrundlage:
Gemäß § 102 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Alsdorf als mittlere kreisangehörige Stadt verpflichtet, eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten. Die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Alsdorf wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt wahrgenommen. Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung bei der Stadt Alsdorf wurde zuletzt neu in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Alsdorf vom 01.10.2020 definiert.
Ziele
Die Arbeitsergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung sollen dazu beitragen, geplante oder abgeschlossene Arbeitsvorgänge der Verwaltung unabhängig, konstruktiv und beratend zu begleiten, um eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwaltung zu fördern.
Die stetige Qualitätssteigerung ist unser Anliegen.
Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes:
Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung stellen sich wie folgt dar:
- Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Alsdorf
- Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Alsdorf
- Prüfung der Vorgänge der Finanzbuchhaltung
- Technische und wirtschaftliche Prüfung von Vergaben
- Überwachung der Zahlungsabwicklung der Stadt Alsdorf
- Prüfung von finanzwirksamen DV-Programmen
- Vorprüfungen nach der Landeshaushaltsordnung für den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
- Korruptionsprävention
- Interne Beratung zur Wirtschaftlichkeit und Gesetzeskonformität
- Ausführung von Prüfungsaufträgen des Rates, des Rechnungsprüfungsausschusses und des Bürgermeisters der Stadt Alsdorf
- Prüfung des Jahresabschlusses des Volkshochschulzweckverbandes Nordkreis Aachen (nach dem Beschluss der jeweiligen Zweckverbandsversammlung)
Auskünfte nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Gemäß § 7 KorruptionsbG NW sind die Mitglieder kommunaler Gremien verpflichtet eine schriftliche Auskunft über folgende Sachverhalte zu geben:
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 S.5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes benannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen und sonstiger privatrechtlicher Unternehmen sowie
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Ebenfalls hat auch der Bürgermeister gegenüber der Leiterin oder dem Leiter der Aufsichtsbehörde eine Verpflichtung zur schriftlichen Auskunft der obig aufgelisteten Sachverhalte.
Die Angaben der Mitglieder der Alsdorfer Gremien und des Bürgermeisters sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen (gem. § 7 S. 3 KorruptionsbG NW).
Für die Stadt Alsdorf besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme im A14 Rechnungsprüfungsamt, 2. Etage, Zimmer 201 bis 203 während der Öffnungszeiten der Verwaltung und nach Terminvereinbarung (Frau Beylich; Tel.: 02404-50379).
Die Gewähr der Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei der/dem Meldepflichtigen.
Sitzungstermine des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Alsdorf: