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Integrationsratswahl

Informationen zur aktuellen / kommenden Wahl:

Die nächste Integrationsratswahl findet am 14. September 2025 statt . 

Grundsätzlich zur Integrationsratswahl wahlberechtigt ist, wer
  1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III erworben hat.


Darüber hinaus muss die Person am Wahltag


  1. 16 Jahre alt sein,
  2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.


Nähere Informationen zur Integrationsratswahl finden Sie im Vorfeld zur  Wahl im Bürgerportal der Stadt Alsdorf . (buergerportal.alsdorf.de)

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Ergebnis der Integrationsratswahl 2020

Ergebnis der Integrationsratswahl 2014

Hier finden Sie die älteren Wahlergebnisse.

         Kontakt

        Thomas Dieckmann
        Amtsleiter

        Stadt Alsdorf
        A 10 Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

        Hubertusstraße 17
        D-52477 Alsdorf

        Telefon: 0 24 04 / 50 - 314
        Fax: 0 24 04 / 57 999 - 314
        E-Mail: thomas.dieckmann@alsdorf.de

        © Stadt Alsdorf