Integrationsratswahl
Informationen zur aktuellen / kommenden Wahl:
Die nächste Integrationsratswahl findet am 14. September 2025 statt .
Grundsätzlich zur Integrationsratswahl wahlberechtigt ist, wer
Grundsätzlich zur Integrationsratswahl wahlberechtigt ist, wer
- nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Nähere Informationen zur Integrationsratswahl finden Sie im Vorfeld zur Wahl im Bürgerportal der Stadt Alsdorf . (buergerportal.alsdorf.de)
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Ergebnis der Integrationsratswahl 2020
Ergebnis der Integrationsratswahl 2014
Hier finden Sie die älteren Wahlergebnisse.