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Anregungen und Beschwerden gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 

Nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden („Bürgerantrag“) an den Rat der Stadt zu wenden.

 

Hinweis betr. Datenschutz

Aus Gründen des Schutzes der persönlichen Daten der Antragsteller/innen und aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ist die Verwaltung der Stadt Alsdorf gehalten, zwecks Veröffentlichung dieser Daten im Internet sowie in den öffentlichen Sitzungsunterlagen, die schriftliche Zustimmung der Antragsteller/innen einzuholen.

Um die Angelegenheit zu vereinfachen und zu beschleunigen, besteht jedoch die Möglichkeit, die Erlaubnis zur Veröffentlichung der persönlichen Daten des Antrages zusammen mit der Einreichung des Antragsschreibens zu erteilen.

Ansprechpartner für die Anforderung des Formulars zur "Veröffentlichung der persönlichen Daten" ist:

Frau Nadine Baerten-Schmitz
Tel.Nr.:   02404 / 50304
E-Mail:   nadine.baerten-schmitz@alsdorf.de

 Kontakt

Yvonne Filipenoks
Amtsleiterin

Stadt Alsdorf
A 12 Amt für Rat und Verfassung

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 389
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 389
E-Mail: yvonne.filipenoks@alsdorf.de

 Kontakt

Simone Born
Stellv. Amtsleiterin

Stadt Alsdorf
A 12 Amt für Rat und Verfassung

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 456
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 456
E-Mail: simone.born@alsdorf.de

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