Versicherungen
Amtlich betreute Personen
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der amtlich Betreuten Dritten gegenüber. Ansprüche der amtlich Betreuten untereinander sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche der amtlich Betreuten gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die amtlich Betreuten.