Versicherungen
Heimkinder
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Heimkinder Dritten gegenüber. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche der Heimkinder gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die Heimkinder, der Heimkinder untereinander und der Heime gegen die Kinder.