Versicherungen
Pflegekinder
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Pflegeeltern aus ihrer Aufsichtspflicht und die der Pflegekinder. Gegenseitige Ansprüche der Pflegeeltern und Pflegekinder untereinander sind mitversichert. Der Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt. Nicht mitversichert sind die Ansprüche der Pflegekinder gegen die leiblichen Eltern und die Ansprüche der leiblichen Eltern gegen die Pflegekinder.