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Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

Das Land NRW stellt im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 den Kommunen für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Bekämpfung der Armut zur Verfügung.

Mit den Unterstützungsleistungen können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben entlastet werden, z. B. bei Strom- und Heizkosten, Kosten für Müllentsorgung, Miet- und Mietnebenkosten sowie bei weiteren Kosten, um vor den Herausforderungen zu schützen, die zu Einschränkungen oder Schließungen führen.

Auch Honorarausgaben für Fachkräfte und zusätzliche Personalkosten können finanziert werden, sofern sie aus zusätzlichen, krisenbedingten Aufgaben erwachsen.

Bei der sozialen Infrastruktur handelt es sich beispielhaft um:

-          Sozial- und Schuldnerberatung
-          Tafeln
-          Kleiderkammern
-          Sozialkaufhäuser
-          Lebensmittelverteiler
-          Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen
-          Erwerbslosenzentren
-          Seniorentreffs
-          Nachbarschaftsnetzwerke

Die Kommunen haben entsprechende Mittel vom Land NRW zur Weiterleitung an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur erhalten. Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind die Einrichtungen nicht antragsberechtigt.

Aktuelle Informationen, wie die Richtlinie und die Begleitinformationen/FAQ zu den Voraussetzungen sind auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw) hinterlegt.

Mit der StädteRegion Aachen, die ebenfalls Fördermittel erhalten hat, wurde abgestimmt, dass Träger und Anbieter der sozialen Infrastruktur, deren Angebot sich bewusst an Menschen mehrerer Kommunen richtet, bei der StädteRegion einen Antrag stellen. Die Informationen zur Antragstellung finden Sie unter www.staedteregion-aachen.de/staerkungspakt.

Die Träger und Anbieter, die überwiegend lokal in Alsdorf tätig sind, können mit dem Vordruck „Bedarfsanmeldung“ bis zum 31.05.2023 einen Antrag bei der Stadt Alsdorf einreichen.  Voraussetzung ist, dass diese Kosten nicht bereits über andere Förderungen refinanziert sind.

Die Mittelbewilligung erfolgt schriftlich.

Nach Erhalt von Geldern aus dem „Stärkungspakt NRW“, ist bis zum 29.02.2024 der Vordruck „Verwendungsnachweis“ bei der Stadt Alsdorf einzureichen.


Anlagen zum Download

Kontakt

N.N.
Amtsleiter
Bürger- und Seniorenbeauftragter

Stadt Alsdorf
A 50 Sozialamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 333
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 444
E-Mail: 
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