Aufgabe der Schöffen und Jugendschöffen
Das Amt der Schöffen bzw. Jugendschöffen ist ein Ehrenamt. Schöffengerichte werden bei den Amtsgerichten und den Jugendgerichten sowie bei den Strafkammern und Jugendstrafkammern der Landgerichte zur Entscheidung und Verhandlung in den zur Zuständigkeit dieser gehörenden Strafsachen gebildet. Schöffen bzw. Jugendschöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus, wie die hauptamtlichen Richter und Richterinnen.
Die Reihenfolge, in der die Hauptschöffinnen und Hauptschöffen an den einzelnen ordentlichen Sitzungen teilnehmen, wird jährlich für das ganze folgende Geschäftsjahr im Voraus durch Auslosung in öffentlicher Sitzung bestimmt.
Schöffen werden nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter entschädigt. Für die Zeitversäumnis erhält ein Schöffe pro Stunde 5 Euro. Daneben werden Verdienstausfall und Fahrtkosten erstattet, wobei es für die Höhe der Verdienstausfallentschädigung Höchstgrenzen gibt.