Schöffen und Jugendschöffen
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein maßgeblicher Faktor für die freiheitliche Lebensqualität in einer demokratischen Gesellschaftsordnung.
Die Beteiligung ehrenamtlicher Richter hat in Deutschland eine lange Tradition und ist trotz mehrerer Änderungen von Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz nie ernsthaft in Frage gestellt worden. Für die Beteiligung von Schöffen in der Strafrechtspflege sprechen vor allem folgende Punkte:
- Repräsentative Teilnahme des Volkes an der Rechtsprechung;
- Erhaltung und Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Rechtsprechung durch Teilnahme hieran;
- Besserung der Rechtskenntnisse des Volkes und seines Verständnisses der Rechtsprechung und der dabei auftretenden Probleme, denn wenn man einen Angeklagten unmittelbar vor sich hat und seine Tat unter Berücksichtigung der konkreten Situation und seiner gesamten Lebensgeschichte beurteilen muss, versteht man manchmal ein Urteil, dass in den Medien als Milde bewertet wird, viel besser;
- Einbringen des "gesunden Menschenverstandes" in die Urteilsfindung;
- Notwendigkeit für die Berufsrichter, die eigenen - juristisch geprägten - Wertungen in eine allgemein verständliche Form zu bringen;
- Erweiterung des Informationsstandes der Berufsrichter durch Sachkunde und Lebenserfahrung der Schöffen.
(Quelle: „justiz-online“, Amtsgericht Aachen, www.ag-aachen.nrw.de)
- Wahl durch Vorschlagslisten der Stadt Alsdorf
- Aufgabe der Schöffen und Jugendschöffen
- Voraussetzungen für die Berufung zum Ehrenamt
- Bewerbung zum Schöffen bzw. Jugendschöffen
- Weitere Informationen zum Thema