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Aktuelles zum Coronavirus 




Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 12. April 2022

 

Öffnungszeiten des Impfzentrums

Am kommenden Osterwochenende bleibt das Impfzentrum geschlossen.

An den beiden darauffolgenden Wochenenden (22./23. und 29./30. April) ist die Impfstelle jeweils freitags und samstags von 13:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Das gilt auch für die Kinderimpfstelle. Zum 1. Mai stellen beide Impfstellen den Betrieb vorläufig ein. Es ist weiterhin möglich, sich in Arztpraxen und anderen Impfstellen impfen zu lassen. Eine Übersicht mit den Adressen, Öffnungszeiten und weiteren Informationen ist unter www.staedteregion-aachen.de/impfstellen zu finden.

Kommunales Abstrichzentrum hat am Ostersamstag geöffnet

Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) hat am Karsamstag von 10:00 bis 15:45 Uhr geöffnet. Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag bleibt das KAZ geschlossen. Danach gelten wieder die bekannten Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:00 bis 17:45 Uhr und samstags von 10:00 bis 17:45 Uhr. Das KAZ befindet sich in den Aachen Arkaden (Trierer Str. 1, Ladenlokal im Untergeschoss). Dort werden nur noch PCR-Tests (Auswertung im Labor) für Berechtigte angeboten. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden wird dringend um eine Terminbuchung gebeten unter: https://www.qtermin.de/Kommunales_Abstrichzentrum_StaedteRegionAachen

Auch das Kommunale Abstrichzentrum stellt zum 01. Mai seinen Betrieb ein.

 

Krisenstäbe werden ruhend gestellt

Die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patient*innen in den Krankenhäusern sind rückläufig. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat zudem die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst und die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Auf dieser Basis haben die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen beschlossen, ab sofort nur noch anlassbezogen zusammenzukommen. Dabei handelt es sich um einen „Stand-By-Modus“, der jederzeit kurzfristig „aktiviert“ werden kann. Die Arbeit des Gesundheitsamtes wird unverändert fortgesetzt.

Wegen der weiterhin hohen Zahl von Personalausfällen und weil immer noch Menschen schwer an Corona erkranken und versterben, findet der Austausch mit den Krankenhäusern weiterhin regelmäßig statt.

 

Zahlen zum Infektionsgeschehen

Beim Robert Koch-Institut (RKI) wurden seit Ende Februar 2020 insgesamt 142.630 nachgewiesen Infizierte in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfasst. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 796. Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 999 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 970.

 

Weitere Informationen und Zahlen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/

sowie auf den Seiten des Landeszentrums für Gesundheit unter https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 01. April 2022

 

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.

 

Krankenhäuser halten an Testpflicht für alle Besucher*innen fest. Weiterhin 2G - PLUS TEST für Krankenhaus-Besucher*innen. Maßnahmen gelten zunächst bis zum 08. April.

 

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt seit dem 19. März 2022 ein neues Infektionsschutzgesetz. Das Gesetz sieht einerseits einen Basis-Schutz für besonders verletzliche Gruppen – unter anderem in Pflegeheimen, in der ambulanten Pflege oder in Krankenhäusern – vor, andererseits ermöglicht es strengere Restriktionen für Regionen mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen. Kommt es lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage, können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen.

 

Auch Nordrhein-Westfalen hatte eine im Infektionsschutzgesetz enthaltene Übergangsfrist genutzt und die zuletzt geltenden Schutzmaßnahmen bis 2. April verlängert. Derzeit ist noch nicht sicher, welche Regelungen künftig in NRW greifen werden. Wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen haben die Krankenhäuser in der StädteRegion Aachen schon jetzt ihre bisher geltende Besuchsregelungen zunächst bis 08. April 2022 verlängert.

 

Demnach bleibt ein negativer Test für Besucher*innen und auch für ambulante Behandlungen Pflicht. Grundlage ist eine entsprechende Vorgabe im Infektionsschutzgesetz. Nur für ambulante Behandlungen brauchen „Geboosterte“ keinen Test.

 

Somit gilt weiterhin: Besuche sind nur noch immunisierten, also geimpften und genesenen Personen erlaubt, die zusätzlich einen Testnachweis vorlegen können. Auch für Kinder ab fünf Jahren ist der Test einer zugelassenen Teststelle erforderlich! Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist maximal 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von maximal 48 Stunden. Je Patient*in sind weiterhin maximal zwei Besucher*innen gleichzeitig erlaubt. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt weiterhin jederzeit möglich. Eine Ausnahme gilt für die Ambulanzen. Patient*innen, die zu einer ambulanten Behandlung oder Sprechstunde in das Krankenhaus kommen und geboostert sind, müssen keinen negativen Test vorweisen. Das gilt auch für Begleitpersonen. Notaufnahmen sind von der Regelung grundsätzlich nicht betroffen.

 

Zahlen zum Infektionsgeschehen

Beim Robert Koch-Institut (RKI) wurden seit Ende Februar 2020 insgesamt 134.209 nachgewiesen Infizierte in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfasst. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 774. Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.174 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.288.

 

Weitere Informationen und Zahlen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/

sowie auf den Seiten des Landeszentrums für Gesundheit unter https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 22. März 2022

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.

Coronaschutzverordnung
Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt seit Samstag (19. März) ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Coronainfektionen nutzt jedoch die nordrhein-westfälische Landesregierung die Übergangsregelung im Gesetz und verlängert viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April. So bleiben Maskenregelungen in Innenräumen weiter bestehen. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Persönliche Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen (private Treffen bisher nur mit eigenem Haushalt oder max. zwei Personen aus einem weiteren Haushalt) sowie Zugangsbeschränkungen für Versammlungen fallen weg. Auch die prozentualen Kapazitätsbegrenzungen und festen Personenobergrenzen für Einrichtungen und Veranstaltungen entfallen, so zum Beispiel für den Besuch von Sportveranstaltungen. Diverse Zugangsbeschränkungen (etwa für Jugendarbeit, Sport im Freien und Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen) werden aufgehoben. Für Großveranstaltungen gilt künftig 3G und nicht mehr 2G+. Für Volksfeste gilt zukünftig ebenfalls 3G. Auch die Maskenpflicht im Freien wird dort, wo sie bisher noch galt, aufgehoben. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die neue Coronaschutzverordnung gilt bis zum 2. April 2022 und ist nachzulesen auf der Webseite des Landes Nordrhein-Westfalen.

Krankenhäuser halten an Testpflicht für alle Besucher_innen fest. Weiterhin "2G plus Test" für Krankenhaus-Besucher_innen
Wegen des hohen Infektionsgeschehenen verlängern die Krankenhäuser ihre bisher geltende Besuchsregelungen. Demnach bleibt ein negativer Test für Besucher_innen und auch für ambulante Behandlungen Pflicht. Grundlage ist eine entsprechende Vorgabe im Infektionsschutzgesetz. Nur für ambulante Behandlungen brauchen „Geboosterte“ keinen Test. Somit gilt weiterhin: Besuche sind nur noch immunisierten, also geimpften und genesenen Personen erlaubt, die zusätzlich einen Testnachweis vorlegen können. Auch für Kinder ab fünf Jahren ist der Test einer zugelassenen Teststelle erforderlich! Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist maximal 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von maximal 48 Stunden. Je Patient_in sind weiterhin maximal zwei Besucher_innen gleichzeitig erlaubt. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt weiterhin jederzeit möglich. Eine Ausnahme gilt für die Ambulanzen. Patient_innen, die zu einer ambulanten Behandlung oder Sprechstunde in das Krankenhaus kommen und geboostert sind, müssen keinen negativen Test vorweisen. Das gilt auch für Begleitpersonen. Notaufnahmen sind von der Regelung grundsätzlich nicht betroffen.

Zutrittsregelung zu den Verwaltungsgebäuden von Stadt und StädteRegion Aachen
Ab sofort erfolgen für die Verwaltungsgebäude von Stadt und StädteRegion Aachen keine 3 G-Kontrollen mehr. Die Maskenpflicht für Besucher_innen gilt weiterhin. Wo Abstände nicht eingehalten werden können, müssen auch Mitarbeitende eine Maske tragen. Das gilt insbesondere in Beratungssituationen und beim Kontakt zu Besucher_innen, wenn andere Schutzmaßnahmen wie Spuckschutzwände nicht greifen.
Für politische Sitzungen schreibt die Coronaschutzverordnung weiterhin die 3 G-Pflicht fest.

Zahlen zum Infektionsgeschehen
Beim Robert Koch-Institut (RKI) wurden seit Ende Februar 2020 insgesamt 121.641 nachgewiesen Infizierte in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfasst. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 770. Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.394 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.416.

Weitere Informationen und Zahlen findet man auf dem Dashboard des RKIsowie auf den Seiten des Landeszentrums für Gesundheit.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 10. März 2022

Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus:

Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen die Beschäftigten in vielen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bis zum 15. März 2022 der Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitung gegenüber ihren Impfstatus nachweisen. Der Nachweis kann geführt werden durch:

  • einen gültigen Impfnachweis
  • einen gültigen Genesenennachweis oder
  • ein ärztliches Zeugnis, dass die Person aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden kann.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt in vielen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, so zum Beispiel in Krankenhäusern und Tageskliniken, den Rettungsdiensten, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen aber auch Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe wie Physio- oder Ergotherapeuten. Die vollständige Liste der betroffenen Einrichtungen findet man unter: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/

Die Einrichtungen müssen nur dann, wenn ihnen ein Nachweis nicht rechtzeitig (bis zum 15. März 2022) vorgelegt wird oder sie Zweifel an dessen Richtigkeit oder Echtheit haben, bis spätestens zum 31. März 2022 das Gesundheitsamt informieren. Nicht jede unter diese Impfpflicht fallende Einrichtung kann gezielt durch das Gesundheitsamt informiert werden, deshalb wird auf diesem Weg nochmals an die Meldepflicht erinnert.

Die ab dem 16. März 2022 abzugebenden Meldungen sollen bevorzugt online über das auf www.staedteregion-aachen.de/impfpflicht zu diesem Zeitpunkt freigeschaltete Meldeportal erfolgen.

Das Gesundheitsamt hat den gesetzlichen Auftrag bei Verstößen gegen die Impfpflicht Betretungs- und Tätigkeitsverbote zu erlassen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden. Dabei soll das Gesundheitsamt auch die Funktions- und Handlungsfähigkeit der betroffenen Einrichtung berücksichtigen. Bei weitergehenden Fragen steht das Team „Impfpflicht“unter der Mailadresse impfpflicht@staedteregion-aachen.de bzw. telefonisch unter 0241-5198 5396 für Auskünfte zur Verfügung.

Kommunales Abstrichzentrum
Im Kommunalen Abstrichzentrum werden nur noch PCR-Tests (Auswertung im Labor) angeboten. Es werden keine PCR-Tests für Selbstzahler angeboten. Dazu können die privaten Testzentren genutzt werden. Zudem ist keine Testung für Personen mit Symptomen möglich. Betroffene Personen wenden sich bitte an die jeweiligen Hausärzt*innen. Das Kommunale Abstrichzentrum befindet sich in den Aachen Arkaden (Trierer Str. 1, Ladenlokal im Untergeschoss). Es ist montags bis freitags von 8 bis 17.45 Uhr und samstags von 10 bis 17.45 Uhr geöffnet.
Die bisherigen Sonntagsöffnungszeiten entfallen ab sofort.

Zahlen zum Infektionsgeschehen
Beim Robert Koch-Institut (RKI) wurden seit Ende Februar 2020 insgesamt 108.157 nachgewiesen Infizierte in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfasst. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 753. Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.407 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.346.

Weitere Informationen und Zahlen findet man auf dem Dashboard des RKIunter sowie auf den Seiten des Landeszentrums für Gesundheit unter https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 03. März 2022

 

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.

Die Coronaschutzverordnung wurde aktualisiert
Ab morgen (Freitag, 04. März) gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G-plus) für Kinder und Jugendliche fallen dann ganz weg. In dieser werden viele Zugangsregelungen und Beschränkungen gelockert. Basisschutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bleiben bestehen. Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

Zugang zu Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sport für nicht immunisierte Personen mit gültigem negativen Testnachweis
Gastronomische Einrichtungen und touristische Übernachtungsangebote können auch von nicht immunisierten Personen in Anspruch genommen werden, sofern sie einen gültigen Negativtest vorweisen können (3G). Auch Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Konzerte und sonstige Kulturveranstaltungen können getestete Menschen ohne Immunisierung besuchen. Gleiches gilt für die Sportausübung im öffentlichen Raum (innen und außen), Schwimmbäder und den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauende. Die Kapazitätsgrenzen werden dabei zum Teil deutlich nach oben geschoben. Grundsätzlich ist damit bis auf wenige Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken (Volksfeste, Großveranstaltungen, Veranstaltungen mit Tanz, Diskotheken, Bordelle etc.) künftig alles unter 3G zulässig.

Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2G-plus
Für Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Teilnehmen dürfen nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung verfügen. Auch Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen dürfen ab dem 4. März wieder öffnen. Ihr Besuch ist jedoch aufgrund der erhöhten Übertragungsrisiken nur immunisierten Personen möglich, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Die zusätzliche Testpflicht gilt hier auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen frischen Genesenenstatus haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.

Höhere Zuschauerkapazitäten für Veranstaltungen
Kleinere Veranstaltungen (bis 1.000 Zuschauer) sind unter 3G-Bedingungen künftig mit mehr Besuchern möglich. Bis zu 500 teilnehmenden Personen gelten keine Kapazitätsbeschränkungen, oberhalb einer absoluten Zahl von 500 gleichzeitig anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60 Prozent der über 500 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen. Insgesamt sind dabei höchstens 1.000 gleichzeitig anwesende Zuschauende, Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende zulässig. Wird 2G-plus gewährleistet, entfällt (vergleichbar mit Diskotheken etc.) bis zu einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen auch die Maskenpflicht.
Bei Großveranstaltungen (ab 1.000 Personen) können unter den weiterhin geltenden Bedingungen von 2G-plus und zusätzlicher Maskenpflicht künftig in Innenräumen 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität genutzt werden. Die Personengrenze von 6.000 Personen darf jedoch nicht überschritten werden. Im Freien können maximal 75 Prozent der Kapazitäten bei einer Höchstgrenze von 25.000 Zuschauern belegt werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den relativen und absoluten Obergrenzen festlegen, wenn durch entsprechende Konzepte Abläufe sowie An- und Abreise infektiologisch vertretbar gestaltet werden können. Diese erhöhten Personenzahlen gelten wegen des erhöhten Infektionsrisikos nicht für Clubs, Diskotheken und Veranstaltungen mit Tanz.

Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Kinder und Jugendliche

Die Zugangsbeschränkungen 2G-plus und 3G gelten ab sofort nicht mehr für Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Ihnen ist also ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahl zulässig ist. Die neuen Regelungen treten am Freitag, 4. März 2022, in Kraft. Die Verordnung gilt derzeit bis zum 19. März und ist nachzulesen unter:  www.land.nrw/corona

Impfungen mit Novavax: Auch Kreuzimpfungen sind möglich.
Ungeimpfte Erwachsene können im Impfzentrum der StädteRegion Aachen (Trierer Str. 1 in Aachen) auch mit dem Impfstoff von Novavax geimpft werden. Die STIKO empfiehlt ihn für Personen über 18 Jahren alternativ zu den bereits bekannten Impfstoffen. Die Anwendung des Impfstoffs von Novavax während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt durch die STIKO nicht empfohlen. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Den zweiten Termin bekommt man direkt vor Ort. Eine Boosterimpfung mit Novavax ist nicht möglich. Kreuzimpfungen mit Novavax sind jetzt möglich (zum Beispiel 1. Impfung Johnson&Johnson, 2. Impfung Novavax).

Impfungen/Booster nach Covid-Infektionen
Laut den aktuellen STIKO-Empfehlungen ist die Auffrischungsimpfung (3. Impfung) bis auf weiteres nicht notwendig, wenn eine COVID-19-Erkrankung drei Monate oder später nach einer abgeschlossenen Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung erfolgt) durchgemacht wurde. Vor diesem Hintergrund sind die betreffenden Personen zurzeit in den kommunalen Impfstrukturen nicht zu impfen. Ausgenommen hiervon können Einzelfälle sein, bei denen beispielsweise aufgrund einer schweren Immundefizienz nach ärztlichem Ermessen eine erneute Impfung zu empfehlen ist. Diese Personen müssen entsprechend an den behandelnden Hausarzt bzw. die behandelnde Hausärztin verwiesen werden, da dort anhand der Krankengeschichte über das weitere Vorgehen entschieden werden kann. Impfungen nach einer alleinigen Covid-Infektion sind drei Monate nach Genesung möglich. Derzeit können nur Personen geimpft werden, die entweder eine deutsche Krankenversicherung oder einen deutschen Wohnsitz vorweisen können. Alle weiteren Informationen und die freien Impftermine findet man unter: https://www.staedteregion-aachen.de/novavax

Zahlen zum Infektionsgeschehen
Beim Robert Koch-Institut (RKI) wurden seit Ende Februar 2020 insgesamt 99.977 nachgewiesen Infizierte in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfasst. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 737. Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 643 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 963.

Weitere Informationen und Zahlen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/
sowie auf den Seiten des Landeszentrums für Gesundheit unter https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 01. März 2022

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.

Alle ungeimpften Erwachsenen können im Impfzentrum Novavax bekommen. Eine Impfung ist nur mit Termin möglich!
Ab heute (1. März) können ungeimpfte Erwachsene im Impfzentrum der StädteRegion Aachen (Trierer Str. 1 in Aachen) mit Novavax geimpft werden. Da ausreichende Mengen des neuen Impfstoffs zur Verfügung stehen, kann in der StädteRegion Aachen auf eine Priorisierung verzichtet werden. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Den zweiten Termin bekommt man direkt vor Ort. Eine Boosterimpfung mit Novavax ist nicht möglich.
Der Impfstoff von Novavax ist ein sogenannter Proteinimpfstoff. Die STIKO empfiehlt ihn für Personen über 18 Jahren alternativ zu den bereits bekannten Impfstoffen. Die Anwendung des Impfstoffs von Novavax während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt durch die STIKO nicht empfohlen. Impfungen nach einer alleinigen Covid-Infektion sind drei Monate nach Genesung möglich. Derzeit können nur Personen geimpft werden, die entweder eine deutsche Krankenversicherung oder einen deutschen Wohnsitz vorweisen können. Alle weiteren Informationen und die freien Impftermine findet man unter: https://www.staedteregion-aachen.de/novavax

Beratungsangebot im Impfzentrum
Menschen, die generell ein Beratungsgespräch zum Impfen wünschen, können ebenfalls ab sofort einen Termin buchen. Das Angebot richtet sich beispielsweise an diejenigen, die Bedenken gegen einen Impfstoff haben oder unsicher in Bezug auf die richtige Impfstoffwahl sind. Auch Personen mit Angst vor Spritzen, ohne eigenen Hausarzt oder mit Scham vor dem bekannten Arzt dürfen sich angesprochen fühlen. Auf Wunsch steht dann zusätzlich zu dem Arzt auch ein Dolmetscher zur Verfügung. Nach dem Gespräch können die Menschen in Ruhe entscheiden, ob sie geimpft werden möchten oder nicht.

Neue Öffnungszeiten
Ab heute (1. März) sind die Impfzentren der StädteRegion wie folgt geöffnet:
•           Impfstelle für Jugendliche und Erwachsene: Dienstag bis Samstag, 13-19 Uhr, ohne Termin (bzw. mit Terminbuchung für Novavax)
•           Kinderimpfstelle: Freitag und Samstag, 13-19 Uhr (nur mit Terminbuchung)

Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen
Alle Informationen rund um das Corona-Virus findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/corona

Zahlen zum Infektionsgeschehen
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen kann keine exakten tagesaktuellen Zahlen mehr veröffentlichen, denn seit Inkrafttreten der aktuellen Coronavirus-Testverordnung am 12. Februar 2022 reicht ein positiver Schnelltest aus, um in Quarantäne zu gehen. Auch die Freitestung ist mit einem Schnelltest möglich. Da diese Fälle beim Gesundheitsamt nicht erfasst werden, geht ein Großteil des Infektionsgeschehens an den öffentlichen Stellen vorbei. Somit kann die Statistik nicht mehr so exakt wie bisher fortgeschrieben werden.

Beim Robert Koch-Institut (RKI) wurden seit Ende Februar 2020 insgesamt 98.395 nachgewiesen Infizierte in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfasst. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 733. Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 772 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.027.

Weitere Informationen und Zahlen findet man auf dem Dashboard des RKI unter experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/ sowie auf den Seiten des Landeszentrums für Gesundheit unter 

https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei sende ich Ihnen die Mitteilung der Städteregion Aachen zum Thema Corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 25. Februar 2022
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.
Geltende Vorschriften an Karneval
In der StädteRegion gelten auch an Karneval die Regelungen der Coronaschutzverordnung. Brauchtumszonen wurden keine eingerichtet - deshalb gibt es hier auch keine verschärften Regeln. Somit gilt auch an Karneval in Kneipen die "normale" 2G-Plus-Regelung:
Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit aktuellem, negativem Coronatest. Die Testpflicht in Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder
- über eine Auffrischungsimpfung verfügen (also insgesamt drei Impfungen),
- geimpft genesene Personen (Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben) oder
- sogenannte „frisch Geimpfte“ (Personen, bei denen die zweite Impfung mind. 14 Tage und höchstens 90 Tage her ist) oder
- „frisch Genesene“ (Personen, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist) sind.
Kinder und Jugendliche gelten bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren als immunisiert. Schüler*innen ab 16 Jahren gelten bei Vorlage einer Bescheinigung der Schule als getestet.
In Kneipen gilt die Maskenpflicht, ausgenommen an festen Sitz- oder Stehplätzen. Im Freien besteht keine Maskenpflicht mehr.
Partys und Tanzveranstaltungen sind durch die aktuelle Coronaschutzverordnung untersagt – auch an Karneval. Diskotheken sind geschlossen.
Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, können wieder ohne zahlenmäßige Begrenzung stattfinden.
Kontaktbeschränkungen gelten ausschließlich für nicht immunisierte Menschen. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Treffen im öffentlichen und privaten Raum weiterhin nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Bei der Bestimmung des Haushalts gelten Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammenwohnen.
Organisierte Veranstaltungen – auch Brauchtumsveranstaltungen – können auf Basis der Coronaschutzverordnung durchgeführt werden.
Im Impfzentrum wird jetzt auch Novavax angeboten: Eine Impfung ist nur mit Termin möglich!
Ab Montag (28.02.2022) wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen (Trierer Str. 1 in Aachen) auch Novavax verimpft. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, weil die StädteRegion Aachen bei der Terminvergabe folgende Vorgaben des Landes zu berücksichtigen hat:
• 75 Prozent der verfügbaren Impfdosen sind den Personengruppen anzubieten, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen sind. Ein Nachweis kann über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen, die man auf der Seite der StädteRegion Aachen downloaden kann.
• Weitere 20 Prozent sollen für Personen reserviert werden, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe bescheinigt wurde. Hierfür ist ein ärztliches Attest erforderlich.
• Fünf Prozent der Impfdosen stehen den Menschen zur Verfügung, die noch keine Impfung erhalten haben.
Der Impfstoff von Novavax ist ein sogenannter Proteinimpfstoff. Die STIKO empfiehlt ihn für Personen über 18 Jahren alternativ zu den bereits bekannten Impfstoffen. Die Anwendung des Impfstoffs von Novavax während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt durch die STIKO nicht empfohlen. Impfungen nach einer alleinigen Covid-Infektion sind drei Monate nach Genesung möglich. Derzeit können nur Personen geimpft werden, die entweder eine deutsche Krankenversicherung oder einen deutschen Wohnsitz vorweisen können. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Den zweiten Termin bekommt man direkt vor Ort. Eine Boosterimpfung mit Novavax ist nicht möglich. Alle weiteren Informationen und die freien Impftermine findet man unter: https://www.staedteregion-aachen.de/novavax
Neues Beratungsangebot im Impfzentrum
Menschen, die generell ein Beratungsgespräch zum Impfen wünschen, können ebenfalls ab sofort einen Termin buchen. Das Angebot richtet sich beispielsweise an diejenigen, die Bedenken gegen einen Impfstoff haben oder unsicher in Bezug auf die richtige Impfstoffwahl sind. Auch Personen mit Angst vor Spritzen, ohne eigenen Hausarzt oder mit Scham vor dem bekannten Arzt dürfen sich angesprochen fühlen. Auf Wunsch steht dann zusätzlich zu dem Arzt auch ein Dolmetscher zur Verfügung. Nach dem Gespräch können die Menschen in Ruhe entscheiden, ob sie geimpft werden möchten oder nicht.
Neue Öffnungszeiten
Ab 1. März sind die Impfzentren der StädteRegion wie folgt geöffnet:
• Impfstelle für Jugendliche und Erwachsene: Dienstag bis Samstag ,13-19 Uhr, ohne Termin (bzw. mit Terminbuchung für Novavax)
• Kinderimpfstelle: Freitag und Samstag, 13-19 Uhr (nur mit Terminbuchung)
Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen
Zahlen zum Infektionsgeschehen
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen kann keine exakten tagesaktuellen Zahlen mehr veröffentlichen, denn seit Inkrafttreten der aktuellen Coronavirus-Testverordnung am 12. Februar 2022 reicht ein positiver Schnelltest aus, um in Quarantäne zu gehen. Auch die Freitestung ist mit einem Schnelltest möglich. Da diese Fälle beim Gesundheitsamt nicht erfasst werden, geht ein Großteil des Infektionsgeschehens an den öffentlichen Stellen vorbei. Somit kann die Statistik nicht mehr so exakt wie bisher fortgeschrieben werden.
Beim Robert Koch-Institut (RKI) wurden seit Ende Februar 2020 insgesamt 96.452 nachgewiesen Infizierte in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Montag, 21. Februar, 3.104 Fälle mehr. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 714. In den vergangenen Tagen sind eine 89-jährige Frau sowie vier Männer im Alter von 70, 81, 83 und 94 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 827 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.118.
Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Weitere Informationen rund um das Corona-Virus findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/corona


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 21. Februar 2022

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.

Seit Ende Februar 2020 wurden beim Robert Koch-Institut (RKI) insgesamt 93.348 nachgewiesen Infizierte in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Freitag, 18. Februar, 1.982 Fälle mehr. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 709. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 87, 91 und 100 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 85 und 96 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 967 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.250.

Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen kann keine exakten tagesaktuellen Zahlen mehr veröffentlichen, denn seit Inkrafttreten der aktuellen Coronavirus-Testverordnung am 12. Februar 2022 reicht ein positiver Schnelltest aus, um in Quarantäne zu gehen. Auch die Freitestung ist mit einem Schnelltest möglich. Da diese Fälle beim Gesundheitsamt nicht erfasst werden, geht ein Großteil des Infektionsgeschehens an den öffentlichen Stellen vorbei. Somit kann die Statistik nicht mehr so exakt wie bisher fortgeschrieben werden.

Eine zusätzliche Meldung der Zahlen zur Mitte der Woche wird deshalb künftig entfallen.

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Seit Samstag (19. Februar 2022) gilt in Nordrhein-Westfalen eine aktualisierte Coronaschutzverordnung. Die wichtigsten Anpassungen lauten wie folgt:

Wegfall von Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel

Für Ladengeschäfte und Märkte entfallen die Zugangsbeschränkungen der 2G-Regel. Somit ist die Kontrolle eines Test- oder Immunisierungsnachweises nicht mehr erforderlich und das Betreten auch nicht-immunisierten Personen gestattet. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt bestehen. Das Tragen einer FFP2-Maske in Handelsgeschäften wird dringend empfohlen. Diese Empfehlung gilt darüber hinaus auch im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr.

Aufhebung von Kontaktbeschränkungen für Immunisierte

Für vollständig geimpfte oder genesene Personen entfallen bei privaten Zusammenkünften die Kontaktbeschränkungen. Für nicht-immunisierte Personen gelten die Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 19. März fort. Sie dürfen sich nach wie vor nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Begrenzung bleibt auch für Treffen von Geimpften und Ungeimpften bestehen.

Lockerung der Zugangsregelungen von 2G auf 3G oder Wegfall 3G

Die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen sowie der Besuch von Sonnenstudios ist nun neben vollständig immunisierten Personen auch ungeimpften Personen unter Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises möglich (3G-Regel). Bei der Inanspruchnahme und Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist von nicht-immunisierten Personen verpflichtend eine Maske des Standards FFP2 zu tragen. Auch öffentliche Bibliotheken und die Bildungsangebote von Fahrschulen stehen künftig wieder nicht-immunisierten Personen mit einem negativen Test offen. Dies gilt ebenso für die gemeinsame Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf. Bei Kontaktsportarten im Freien gilt dies unter Einhaltung der für Ungeimpfte geltenden Kontaktbeschränkungen. Zusätzlich entfällt die 3G-Regel bei der kontaktlosen Bibliotheksnutzung. Hier sind Ausleihe und Rückgabe nunmehr ohne Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises wieder zulässig.

Publikumsmessen

Die Untersagung von Publikumsmessen mit normalerweise mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern wird mit Inkrafttreten der Verordnung aufgehoben. Publikumsmessen sind dann wieder unter Beachtung der 2G-Regelung (Teilnahme nur für immunisierte Personen) zulässig.

Reduzierung der Maskenpflichten im Freien

Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.

Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern wird bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung erfolgen. Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 09. März 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona

Karneval

Für die Karnevalstage können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Nach intensiven Abstimmungen mit den Akteuren des Aachener Karnevals und Vertretern der Gastronomie haben sich Stadt und StädteRegion Aachen entschieden, auf die Einrichtung von Brauchtumszonen für die Karnevalstage zu verzichten. Organisierte Veranstaltungen – auch Brauchtumsveranstaltungen – können deshalb auf Basis der Coronaschutz-verordnung durchgeführt werden.

Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW

Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung oder Quarantäne gehen müssen. Eine Übersicht findet man unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html;jsessionid=8B2129F730415B23DE4A169E811DF760.internet111?nn=2386228

Kontaktmöglichkeit für „Corona-Positive“

Menschen mit einem positiven Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.

Impfungen für Jugendliche und Erwachsene

Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

Die vierte Impfung ist für bestimmte Personengruppen möglich

Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise zur Bewohnerschaft, können ab sofort eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Die vierte Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Menschen frühestens drei Monate nach der dritten Impfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll den zweiten Booster frühestens nach sechs Monaten erhalten.

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren

Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)

Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes werden am Wochenende verbreitet Sturm und schwere Sturmböen für ganz Nordrhein-Westfalen erwartet. Die Container des Kommunalen Abstrichzentrums auf dem Bahnhofsvorplatz in Aachen-Rothe-Erde bleiben deshalb aus Sicherheitsgründen geschlossen. Allerdings sind trotzdem weiterhin Testungen ohne Termin möglich. Diese werden im Keller der Aachen-Arkaden (Trierer Str. 1) angeboten. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, muss dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden!

Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.

 


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 18. Februar 2022

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.

Seit Ende Februar 2020 wurden beim Robert Koch-Institut (RKI) insgesamt 91.366 nachgewiesen Infizierte in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Mittwoch, 16. Februar, 2.182Fälle mehr. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 704. In den vergangenen Tagen sind fünf Frauen im Alter von 66, 74 (2x), 80 und 93 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 70, 81 (2x), 85 und 88 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.044 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.360. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI.

Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen kann keine exakten tagesaktuellen Zahlen mehr veröffentlichen, denn seit Inkrafttreten der aktuellen Coronavirus-Testverordnung am 12. Februar 2022 reicht ein positiver Schnelltest aus, um in Quarantäne zu gehen. Auch die Freitestung ist mit einem Schnelltest möglich. Da diese Fälle beim Gesundheitsamt nicht erfasst werden, geht ein Großteil des Infektionsgeschehens an den öffentlichen Stellen vorbei. Folglich beschreiben die Inzidenzen nicht mehr das reale Infektionsgeschehen. Somit kann die Statistik nicht mehr so exakt wie bisher fortgeschrieben werden.

Aktuelle Coronaschutzverordnung
Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 09. März 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona  

Karneval
Für die Karnevalstage können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Nach intensiven Abstimmungen mit den Akteuren des Aachener Karnevals und Vertretern der Gastronomie haben sich Stadt und StädteRegion Aachen entschieden, auf die Einrichtung von Brauchtumszonen für die Karnevalstage zu verzichten. Organisierte Veranstaltungen – auch Brauchtumsveranstaltungen – können deshalb auf Basis der Coronaschutzverordnung durchgeführt werden.

Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW
Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung oder Quarantäne gehen müssen. Eine Übersicht dazu, wie lange die Isolation bzw. Quarantäne gilt, welche Ausnahmeregelungen gelten und wann eine Freitestung möglich ist, findet man auf der Webseite des Robert Koch-Instituts.

Kontaktmöglichkeit für „Corona-Positive“
Menschen mit einem positiven Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.

Impfungen für Jugendliche und Erwachsene
Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

Die vierte Impfung ist für bestimmte Personengruppen möglich
Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise zur Bewohnerschaft, können ab sofort eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Die vierte Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Menschen frühestens drei Monate nach der dritten Impfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll den zweiten Booster frühestens nach sechs Monaten erhalten.

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)
Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes werden am Wochenende verbreitet Sturm und schwere Sturmböen für ganz Nordrhein-Westfalen erwartet. Die Container des Kommunalen Abstrichzentrums auf dem Bahnhofsvorplatz in Aachen-Rothe-Erde bleiben deshalb aus Sicherheitsgründen geschlossen. Allerdings sind trotzdem weiterhin Testungen ohne Termin möglich. Diese werden im Keller der Aachen-Arkaden (Trierer Str. 1) angeboten. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, muss dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden!
Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 14. Februar 2022

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.

Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 87.639 nachgewiesen Infizierte erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Freitag, 11. Februar, 3026 Fälle mehr.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 694. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 76 und 83 Jahren sowie drei Männer im Alter von 84, 85 und 88 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.284 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.508. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI.

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man auf der Webseite des Landeszentrums Gesundheit NRW.

Aktuelle Coronaschutzverordnung
Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern. Außerdem sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre jetzt den immunisierten Personen gleichgestellt. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar soll eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen. Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 09. März 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona

Karneval
Für die Karnevalstage können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Nach intensiven Abstimmungen mit den Akteuren des Aachener Karnevals und Vertretern der Gastronomie haben sich Stadt und StädteRegion Aachen entschieden, auf die Einrichtung von Brauchtumszonen für die Karnevalstage zu verzichten. Organisierte Veranstaltungen – auch Brauchtumsveranstaltungen – können auf der Basis der jetzt geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung und deren konsequenten und verantwortungsvollen Umsetzung durchgeführt werden.

Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW
Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung oder Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle. Eine Übersicht dazu, wie lange die Isolation bzw. Quarantäne gilt, welche Ausnahmeregelungen gelten und wann eine Freitestung möglich ist, findet man auf der Webseite des Robert Koch-Instituts.

Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes wurde angepasst. Kostenlose PCR-Tests gibt es ab sofort nur nach einem positivem Antigen-Schnelltest und weiterhin auch vor Gesundheitsmaßnahmen. Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen: Zunächst Antigen-Schnelltest machen (5-7 Tage nach Kontakt). Ist dieser positiv, ist ein PCR-Test möglich. Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können. Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.

Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“
Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.

Impfungen für Jugendliche und Erwachsene
Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Die Impfstelle der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Hier wird ohne Termin geimpft.

Die vierte Impfung ist für bestimmte Personengruppen ab sofort möglich.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Aktualisierung der STIKO-Empfehlung erlaubt das Gesundheitsministerium den kommunalen Impfstellen, bestimmten Personengruppen schon jetzt eine erneute Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) anzubieten. Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen können deshalb ab sofort auch im Impfzentrum der StädteRegion Aachen eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Die vierte Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Menschen frühestens drei Monate nach der dritten Impfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll den zweiten Booster frühestens nach sechs Monaten erhalten.
Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar.

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis samstags geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)
Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test und vor Gesundheitsmaßnahmen. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an.

Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden! Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.

 


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 11. Februar 2022

Die vierte Impfung ist für bestimmte Personengruppen ab sofort möglich.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.

Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 84.613 nachgewiesen Infizierte erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Mittwoch, 09. Februar, 2791 Fälle mehr.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Gesamt

Aachen

37716

Alsdorf

8052

Baesweiler

4719

Eschweiler

9047

Herzogenrath

6348

Monschau

1327

Roetgen

1056

Simmerath

1880

Stolberg

8327

Würselen

6141

noch nicht lokal zugeordnet

 

Gesamtergebnis

84.613

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 689. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 61 und 82 Jahren sowie der Männer im Alter von 60, 74 und 83 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.392 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.533.

Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
 

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html


Aktuelle Coronaschutzverordnung
Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern. Außerdem sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre jetzt den immunisierten Personen gleichgestellt. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar soll eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.


Karneval
Für die Karnevalstage können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Nach intensiven Abstimmungen mit den Akteuren des Aachener Karnevals und Vertretern der Gastronomie haben sich Stadt und StädteRegion Aachen entschieden, auf die Einrichtung von Brauchtumszonen für die Karnevalstage zu verzichten. Organisierte Veranstaltungen – auch Brauchtumsveranstaltungen – können auf der Basis der jetzt geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung und deren konsequenten und verantwortungsvollen Umsetzung durchgeführt werden.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 09. März 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona  


Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW
Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung oder Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle.

Eine Übersicht findet man unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html;jsessionid=8B2129F730415B23DE4A169E811DF760.internet111?nn=2386228


Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“
Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.


Impfungen für Jugendliche und Erwachsene
Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Die Impfstelle der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Hier wird ohne Termin geimpft.


Die vierte Impfung ist für bestimmte Personengruppen ab sofort möglich.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Aktualisierung der STIKO-Empfehlung erlaubt das Gesundheitsministerium den kommunalen Impfstellen, bestimmten Personengruppen schon jetzt eine erneute Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) anzubieten. Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen können deshalb ab sofort auch im Impfzentrum der StädteRegion Aachen eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Die vierte Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Menschen frühestens drei Monate nach der dritten Impfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll den zweiten Booster frühestens nach sechs Monaten erhalten.

Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar.


Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis samstags geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.


Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)
Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden!

Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 09. Februar 2022

 

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.

Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 81.822 nachgewiesen Infizierte erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Montag, 07. Februar, 2055 Fälle mehr.

 

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

 

Kommune

Gesamt

Aachen

36665

Alsdorf

7718

Baesweiler

4581

Eschweiler

8696

Herzogenrath

6118

Monschau

1287

Roetgen

1008

Simmerath

1789

Stolberg

7981

Würselen

5979

noch nicht lokal zugeordnet

Gesamtergebnis

81822

 

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 684.

 

Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.518 aus.

Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.484.

Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

 

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

 

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst und insbesondere für die Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist. Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar soll eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

 

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind Immunisierten gleichgestellt

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind im Rahmen der Coronaschutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

 

Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage

Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen und darüber hinaus weitere erforderliche Regelungen festlegen.

 

Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen

•           Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.

•           Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.

 

Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 09. März 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona  

 

Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW

Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung oder Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle.

Eine Übersicht findet man unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html;jsessionid=8B2129F730415B23DE4A169E811DF760.internet111?nn=2386228

 

Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“

Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.

 

Impfungen für Jugendliche und Erwachsene
Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Die Impfstelle der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Hier wird ohne Termin geimpft.

Die Impfstelle der StädteRegion in Eschweiler hat gestern (Dienstag, 08.02.2022) um 20 Uhr ihre Pforten geschlossen. Stattdessen können sich Impfwillige ab dem 10. Februar immer donnerstags bis samstags von 14 bis 19 Uhr in der Moltkestraße 3 in Eschweiler impfen lassen.

Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar. Die Stiko empfiehlt allen Personen über 12 Jahre eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur Grundimmunisierung. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nun auch im Abstand von mindestens drei Monaten eine Impfdosis erhalten.

 

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis samstags geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)

Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden!

Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 07. Februar 2022

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.
Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 79.767 nachgewiesen Infizierte erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Freitag, 04. Februar, 3.997 Fälle mehr.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 684.

Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.744 aus.
Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.444.
Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI.

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

Coronaschutzverordnung
Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 09. Februar 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona

Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW
Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung oder Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle. Eine Übersicht dazu, wie lange die Isolierung dauert und wer als Kontaktperson von einer Quarantäne ausgenommen ist, findet man als Übersicht auf der Webseite des Robert Koch-Instituts. Weitere Informationen sind auch unter www.staedteregion-aachen.de/quarantaene zu finden.

Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“
Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.

Impfungen für Jugendliche und Erwachsene
Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Die Impfstelle der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Hier wird ohne Termin geimpft.

Die Impfstelle der StädteRegion in Eschweiler schließt morgen (Dienstag, 08.02.2022) um 20 Uhr ihre Pforten. Stattdessen können sich Impfwillige ab dem 10. Februar immer donnerstags bis samstags von 14 bis 19 Uhr in der Moltkestraße 3 in Eschweiler impfen lassen. Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar. Die Stiko empfiehlt allen Personen über 12 Jahre eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur Grundimmunisierung. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nun auch im Abstand von mindestens drei Monaten eine Impfdosis erhalten.

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis samstags geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)
Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden! Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 04. Februar 2022

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.
Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 75.770 nachgewiesen Infizierte erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Mittwoch, 02. Februar, 3.877Fälle mehr. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Infizierte
Aachen    34.383
Alsdorf    7.027
Baesweiler    4.232
Eschweiler    7.861
Herzogenrath    5.654
Monschau    1.180
Roetgen    929
Simmerath    1.639
Stolberg    7.348
Würselen    5.517
noch nicht lokal zugeordnet     
Gesamtergebnis    75.770

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 684.

Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.628 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.371. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI.

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

Aktuelle Coronaschutzverordnung
Die Landesregierung hat den Beschluss der Staats- und Senatskanzleien der Länder zu einheitlichen Regelungen für überregionale Großveranstaltungen umgesetzt und die Coronaschutzverordnung angepasst. Neben den bereits bisher zulässigen Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen kann bei überregionalen Großveranstaltungen die Zuschauerkapazität ausgeweitet werden. Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt dann eine maximale Auslastung von 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.000 Zuschauer. Bei Veranstaltungen im Freien liegt die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 10.000 Zuschauer. Wenn diese erhöhte Zuschauerkapazität genutzt werden soll, gilt bei den Veranstaltungen grundsätzlich die 2G„Plus“-Regelung sowie die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske in allen Bereichen. Zusätzlich ist die Wahrung des Mindestabstands in jedem Fall einzuhalten. Zudem wird für alle Sonnenstudios der Besuch unter der 2G-Regelung ermöglicht (bislang 2G Plus). Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW, gilt bis zum 09. Februar 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona

Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW
In der aktuellen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW gibt es eine neue Regelung für die Quarantäne von Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen: Ab sofort werden auch Personen mit einem spezifischen positiven Antikörpertest und einer nachfolgenden Impfung, die nach der entsprechenden Ausnahmendefinition des Paul-Ehrlich-Institutes (vgl. https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19) als vollständig geimpft gelten, den „geimpften Genesenen“ in diesem Fall gleichgestellt. Das bedeutet, für diese Peronen gilt dann auch eine Ausnahme von der Quarantänepflicht.

Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung oder Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle. Eine Übersicht dazu, wie lange die Isolierung dauert und wer als Kontaktperson von einer Quarantäne ausgenommen ist, findet man als Übersicht auf der Webseite des Robert Koch-Instituts. Weitere Informationen sind auch unter www.staedteregion-aachen.de/quarantaene zu finden.

Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“
Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.

In der StädteRegion sind Bürgertests an Grundschulen möglich
Schüler*innen an den Grundschulen werden regelmäßig mit so genannten Lolli-PCR-Pool-Tests auf Corona getestet. Wenn ein Pool-Test positiv ausfällt, soll ab sofort mit Schnelltests – und nicht wie bisher mittels PCR-Tests – eine Einzelprüfung in den Schulen stattfinden. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, hat die StädteRegion Aachen Bürgerteststellen dazu aufgerufen, ihre Öffnungszeiten vorzuverlegen, um Eltern die Möglichkeit zu geben, mit ihren Kindern vor Schulbeginn in die Bürgerteststelle zu kommen. Rund 40 Teststellen sind dieser Bitte schon nachgekommen. Eine aktuelle Liste findet man hier: https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/aktuelles/corona-schnelltest

Außerdem erlaubt die StädteRegion, dass Teams aus Bürgerteststellen in die Grundschulen fahren, um dort Bürgerschnelltests zur Auflösung der Pools durchzuführen. Hiervon machen viele Schulen bereits Gebrauch.

Impfungen für Jugendliche und Erwachsene
Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Die Impfstelle der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Hier wird ohne Termin geimpft. Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar. Die Stiko empfiehlt allen Personen über 12 Jahre eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur Grundimmunisierung. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nun auch im Abstand von mindestens drei Monaten eine Impfdosis erhalten.

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis samstags geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)
Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden! Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 02. Februar 2022

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.
Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 71.893 nachgewiesen Infizierte erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Montag, 31. Januar, 2.364 Fälle mehr.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Infizierte
Aachen    32836
Alsdorf    6597
Baesweiler    3992
Eschweiler    7376
Herzogenrath    5333
Monschau    1112
Roetgen    866
Simmerath    1539
Stolberg    7006
Würselen    5199
noch nicht lokal zugeordnet     37
Gesamtergebnis    71893

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 684. In den vergangenen Tagen sind ein 59-jähriger Mann sowie zwei Frauen im Alter von 78 und 85 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1719 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1299. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI.

Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“
Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

In der StädteRegion sind Bürgertests an Grundschulen möglich
Schüler_innen an den Grundschulen werden regelmäßig mit so genannten Lolli-PCR-Pool-Tests auf Corona getestet. Wenn ein Pool-Test positiv ausfällt, soll ab sofort mit Schnelltests – und nicht wie bisher mittels PCR-Tests – eine Einzelprüfung in den Schulen stattfinden. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, hat die StädteRegion Aachen Bürgerteststellen dazu aufgerufen, ihre Öffnungszeiten vorzuverlegen, um Eltern die Möglichkeit zu geben, mit ihren Kindern vor Schulbeginn in die Bürgerteststelle zu kommen. Rund 40 Teststellen sind dieser Bitte schon nachgekommen. Eine aktuelle Liste findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/schnelltest.

Außerdem erlaubt die StädteRegion, dass Teams aus Bürgerteststellen in die Grundschulen fahren, um dort Bürgerschnelltests zur Auflösung der Pools durchzuführen. Hiervon machen viele Schulen bereits Gebrauch.

Corona-Test-und-Quarantäneverordnung
Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung und Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle. Eine Übersicht dazu, wie lange die Isolierung dauert und wer als Kontaktperson von einer Quarantäne ausgenommen ist, findet man als Übersicht auf der Webseite des Robert Koch-Instituts. Weitere Informationen sind auch unter www.staedteregion-aachen.de/quarantaene zu finden.

Coronaschutzverordnung
In NRW gelten Maßnahmen, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen. Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt derzeit bis zum 07. Februar 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona

Impfungen für Jugendliche und Erwachsene
Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Die Impfstelle der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Hier wird ohne Termin geimpft. Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar. Die Stiko empfiehlt allen Personen über 12 Jahre eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur Grundimmunisierung. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nun auch im Abstand von mindestens drei Monaten eine Impfdosis erhalten.

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis samstags geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung.

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)
Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden!

Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden


Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 31. Januar 2022

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.
Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 69.529 nachgewiesen Infizierte erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Freitag, 28. Januar, 6.809 Fälle mehr.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 681.
Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1886 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1213.
Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI.

Kontaktmöglichkeit für „PCR-Positive“
Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@staedteregion-aachen.de eingerichtet.

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

In der StädteRegion sind Bürgertests an Grundschulen möglich
Wegen der begrenzten Laborkapazitäten können die so genannten Lolli-PCR-Pool-Tests der Grundschulen nicht mehr „aufgelöst“ werden. Wenn ein Pool-Test positiv ausfällt, soll ab sofort mit Schnelltests – und nicht wie bisher mittels PCR-Tests – eine Einzelprüfung in den Schulen stattfinden. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, hat die StädteRegion Aachen Bürgerteststellen dazu aufgerufen, ihre Öffnungszeiten auf sieben Uhr morgens vorzuverlegen, um Eltern die Möglichkeit zu geben, mit ihren Kindern vor Schulbeginn in die Bürgerteststelle zu kommen. Außerdem wird die StädteRegion genehmigen, dass Teams aus Bürgerteststellen in die Grundschulen fahren, um dort Bürgerschnelltests zur Auflösung der Pools durchzuführen. In den Schulen ist bei der Durchführung der Tests die Einhaltung größtmöglicher Hygienestandards Pflicht. Bereits heute waren erste Testteams in Aachen aktiv. Die Teststelle in Aachen am Hauptbahnhof öffnet seit heute schon um 7 Uhr und die am Markt um 7:30 Uhr. Die Öffnungszeiten werden auf der Internetseite der StädteRegion regelmäßig aktualisiert.

Corona-Test-und-Quarantäneverordnung
Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung und Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle. Eine Übersicht findet man auf der Webseite des Robert Koch-Instituts. Weitere Informationen sind auch unter www.staedteregion-aachen.de/quarantaenezu finden.

Coronaschutzverordnung
In NRW gelten Maßnahmen, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen. Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt derzeit bis zum 07. Februar 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona

Impfungen für Jugendliche und Erwachsene
Impfungen sind grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Eine aktuelle Auflistung der über 20 Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster“) angeboten. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar. Die Stiko empfiehlt allen Personen über 12 Jahre eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur Grundimmunisierung. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nun auch im Abstand von mindestens drei Monaten eine Impfdosis erhalten.

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen“ durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)
Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, sollte dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden!

Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden


(apa 23.03.2021)
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